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Die neue Maschinenverordnung bringt wesentliche Änderungen in Bezug auf Sicherheitsanforderungen für Maschinenhersteller mit sich. Im Fokus stehen unter anderem kollaborative Roboter, die bestimmungsgemäß verwendet werden müssen. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)
Maschinenverordnung

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Ab 2027 regelt in Europa die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Sicherheit von Maschinen. Sie erfasst erstmals digitale Risiken und stellt höhere Anforderungen an Cybersicherheit, Software und lernfähige Systeme. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die Veränderungen einstellen.

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Bildergalerien

Steuerkonsole mit einem Beckhoff Multitouch-Control-Panel CP29xx mit kundenspezifischen Tastererweiterungen (l.) und einem zweiten CP29xx für die Live-Bilder zur Überwachung kritischer Anlagenteile (r.) (Bild: Safandarley)
One Cable Automation

Wie 300 dezentrale I/Os effizient angebunden wurden

Seit vielen Jahrzehnten baut das niederländische Unternehmen Safandarley Blechbearbeitungsmaschinen und setzt dabei bislang auf traditionelle SPS-Systeme. Die PC-basierte Steuerungstechnik von Beckhoff weckte jedoch das Interesse der Maschinenbauer. Der Pilotversuch mit einer Nickelschneidanlage überzeugte: wiederverwendbare Softwareobjekte für die Bewegungssteuerung, umfangreiche Erweiterungsmöglichkeiten und eine über die One Cable Automation mit Ethercat P deutlich vereinfachte Verdrahtung.

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Die neue EU-Maschinenverordnung rückt Cybersicherheit und digitale Risiken stärker in den Fokus. (Bild: )
Maschinenverordnung

Ganzheitlicher Schutz

Der Countdown läuft: Am 20. Januar 2027 tritt die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 in Kraft. Sie rückt Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz und Cobots in den Fokus. Ein mehrschichtiges Sicherheitskonzept von Omron schützt industrielle Systeme ganzheitlich.

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