Maschinensicherheit Von der Maschinenrichtlinie zur neuen Maschinenverordnung
Anbieter zum Thema
Ab 2027 gilt in Europa ein neues Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen: die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die Veränderungen einstellen, um den Übergang rechtssicher zu gestalten.
Noch gilt in Europa die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die einen etablierten Rahmen für die Sicherheit von Maschinen und verwandten Produkten bietet. Ab dem 20. Januar 2027 wird sie jedoch vollständig durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst, die deutlich breiter gefasste Anforderungen formuliert und insbesondere digitale Entwicklungen, vernetzte Systeme und lernfähige Maschinen umfasst. Für Unternehmen bedeutet dieser Übergang nicht nur die Anpassung technischer Dokumentation und Sicherheitskonzepte, sondern auch ein erweitertes Verständnis von Risiken, die sich erstmals über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine erstrecken können.
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und lesen Sie weiter
Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, müssen Sie registriert sein. Die kostenlose Registrierung bietet Ihnen Zugang zu exklusiven Fachinformationen.
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen