Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Auch Betreiber in der Pflicht

Von Markus Erdorf* 5 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die neue Maschinenverordnung legt fest, wie Maschinen künftig gebaut und auf den Markt gebracht werden müssen. Hersteller sind verpflichtet, diese Vorgaben beim Bau und der Erstinbetriebnahme einer Maschine umzusetzen. Doch mit dem Übergang der Maschine in den Betrieb übernimmt der Betreiber die Verantwortung.

Betreiber sollten eng mit Herstellern und Integratoren zusammenarbeiten: Der Austausch hilft, Unsicherheiten zu klären und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.(Bild:  Leuze)
Betreiber sollten eng mit Herstellern und Integratoren zusammenarbeiten: Der Austausch hilft, Unsicherheiten zu klären und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
(Bild: Leuze)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), verpflichtet ihn zu regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen und – soweit erforderlich - zur Anpassung an den Stand der Technik. Ab 20. Januar 2027 gilt mit der Maschinenverordnung (MVO) jedoch: Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt selbst als Hersteller und muss die strengen Vorgaben erfüllen – inklusive Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung mit CE-Kennzeichnung und Dokumentation. Betreiber müssen sich somit rechtzeitig mit den aktualisierten Anforderungen auseinandersetzen. Die Verantwortung für sichere Maschinen endet nicht mit dem Kauf, sondern bleibt über den gesamten Lebenszyklus hinweg bestehen, wodurch die MVO dann auch für den Betreiber gilt.