Maschinensicherheit
Von der Maschinenrichtlinie zur neuen Maschinenverordnung

Von Jan Vollmuth 5 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Ab 2027 gilt in Europa ein neues Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen: die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die Veränderungen einstellen, um den Übergang rechtssicher zu gestalten.

Bewegliche Teile einer Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert werden.(Bild:  Item)
Bewegliche Teile einer Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert werden.
(Bild: Item)

Noch gilt in Europa die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die einen etablierten Rahmen für die Sicherheit von Maschinen und verwandten Produkten bietet. Ab dem 20. Januar 2027 wird sie jedoch vollständig durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst, die deutlich breiter gefasste Anforderungen formuliert und insbesondere digitale Entwicklungen, vernetzte Systeme und lernfähige Maschinen umfasst. Für Unternehmen bedeutet dieser Übergang nicht nur die Anpassung technischer Dokumentation und Sicherheitskonzepte, sondern auch ein erweitertes Verständnis von Risiken, die sich erstmals über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine erstrecken können.