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Seit dem 11. September 2026 besteht im Rahmen des Cyber Resilience Act für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen die Meldepflicht von erkannten Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen. (Bild: Pixabay / Pete Linforth)
Cyber Resilience Act

Jetzt gilt die Meldepflicht

Für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen gelten auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ab dem 11. September 2026 die Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA). Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die sich auf die Sicherheit ihrer Produkte auswirken, melden.

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