Die seit dem 1. Juni 2015 gültige Betriebssicherheitsverordnung fordert, dass Unternehmen ihren Beschäftigten nur Maschinen zur Verfügung stellen dürfen, deren sicheres Betreiben dem Stand der Technik entspricht. (Bild: ©Eisenhans - stock.adobe.com)
CE-Kennzeichnung

LASI-Papier „Maschinen ohne CE“ liefert Handlungsanleitung

Vor über 25 Jahren sorgte das Inkrafttreten der EG-Maschinenrichtlinie für eine Zäsur im Maschinen- und Anlagenbau. Seitdem wird unterschieden zwischen Altmaschinenbestand ohne CE-Kennzeichnung und gebrauchten bzw. neuen Maschinen, die CE-gekennzeichnet sind. Das nun zur Veröffentlichung bereitstehenden LASI-Papier „Maschinen ohne CE“ stellt eine bundeseinheitliche und verbindliche Sichtweise her.

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