Nicht immer kann verhindert werden, dass Produkte während ihrer Betriebsdauer versagen oder Schäden aufweisen. Die neue VDI-Richtlinie 3822 Blatt 1.1 unterstützt jetzt bei der Feststellung der Schadensursachen. Werkstoffe, Konstruktionen und Herstellungsprozesse können so optimiert werden.
In der VDI-Richtlinie 3822 Blatt 1.1 werden die verschiedenen Schadensarten, die Schadenserscheinungen, die Schadensursachen und die Schadensabläufe bei Schäden durch mechanische Beanspruchungen beschrieben.
(Bild: VDI)
Produkte werden in der Regel so hergestellt, dass während der vorgesehenen Betriebsdauer ein funktionssicherer und gefahrloser Einsatz möglich ist. Jedoch können eine sorgfältige Konstruktion, Fertigung und Erprobung nicht immer verhindern, dass es trotz Einhalten der vorgesehenen Betriebsweise zu Fehlern und Schäden an diesen Produkten kommt. Je besser bekannt ist, wie Schäden entstehen, desto eher können sie im Vorhinein vermieden werden. Wie der VDI mitteilt, ist das Ziel der Richtlinienreihen VDI 3822 daher, durch genaue Schadensanalysen Verbesserungen bei der Werkstoffentwicklung, der Werkstoffauswahl, der Konstruktion, der Fertigung, der Betriebsweise und der Wartung und Reparatur zu erreichen. Die VDI 3822 Blatt 1.1 E beschäftigt sich mit Schäden, die durch mechanische Belastungen entstehen. Sie führen im Allgemeinen zu Materialbrüchen.
Laut VDI definiert die neue Richtlinie Begriffe und ermöglicht so die einheitliche Benennung und Beschreibung von Schadensarten. Weiterhin weist sie eine systematische Vorgehensweise bei einer Schadensanalyse und gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse verschiedener Untersuchungsstellen. Die Richtlinie unterstützt damit bei der Findung potenzieller Schadenshypothesen und -mechanismen, um anschließend Hinweise zur Feststellung der Schadensursachen zu geben.
Herausgeber der Richtlinie VDI 3822 Blatt 1.1 Entwurf „Schadensanalyse – Schäden durch mechanische Belastungen“ ist die VDI-Gesellschaft Materials Engineering (GME). Die Richtlinie ist im Dezember 2021 als Entwurf erschienen und kann beim Beuth Verlag bestellt werden. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft. Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2022. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
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