Schutzzäune zählen bei der Maschinensicherheit zu den feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen. Wer einen Schutzzaun errichten will, muss zahlreiche Vorgaben berücksichtigen. Welche, das beantwortet die neue Folge der Podcast-Reihe Maschinensicherheit der konstruktionspraxis.
Der konstruktionspraxis-Podcast, das Fachmagazin zum Hören, informiert schnell und unterhaltsam über spannende Technikthemen.
Schutzzäune gehören sicherlich zu den verbreitetsten Schutzeinrichtungen, um beispielsweise Mitarbeiter aus dem Gefahrenbereich einer laufenden Maschine wie einem schnell rotierenden Roboterarm zu halten. Welche normativen Vorgaben seitens der international anerkannten EN ISO 13857 beim Aufbau eines Schutzzaunes einzuhalten sind, der etwa auch Öffnungen aufweist, darüber unterhalten sich konstruktionspraxis-Redakteur Jan Vollmuth und sein Co-Moderator Matthias Schulz, Geschäftsführer der HiQ Text GmbH aus Aalen, in dieser Folge des Podcast Maschinensicherheit der konstruktionspraxis.
Der Podcast behandelt unter anderem:
was unter dem Begriff Sicherheitsabstand zu verstehen ist,
wie trennende Schutzeinrichtungen aufgebaut werden müssen, oder
welche Vorgaben bei verschiedenen Öffnungen gelten.
Matthias Schulz war mehrfach Referent auf dem Anwendertreff Maschinensicherheit und ist Programmbeirat des Netzwerk Maschinensicherheit
Haben Sie Fragen zum Thema, Anregungen oder Feedback? Schicken Sie eine E-Mail an: redaktion.konstruktionspraxis@vogel.de
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.