Patentwesen

Die 15 häufigsten Irrtümer und Mythen rund um Patente

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9. Irrtum: Wenn der Prüfungsbescheid negativ ausfällt, ist alles aus

Wenn das Patentamt die Patentanmeldung prüft, wird das Ergebnis in Form eines Prüfungsbescheids bekannt gegeben. Gerade der erste Prüfungsbescheid fällt selten so aus, dass das Patent sofort erteilt wird. Der Inhalt und die Formulierung des Bescheids machen fachlichen Laien oftmals unnötige Sorgen. Gerade Anfänger befürchten bei einer vermeintlich düsteren Darstellung des Patentierungserfolgs, dass die Patentanmeldung umsonst war. In den meisten Fällen sind diese Sorgen allerdings unbegründet, da sich dahinter ein zielgerichtetes System verbirgt, dass Anfänger noch nicht kennen: Im Rahmen des Prüfungsprozesses kann der beantragte Schutzumfang nämlich nur verringert und nicht erweitert werden. Es handelt sich also gewissermaßen um eine Einbahnstraße.

Daher sollte bei einer Patentanmeldung von vorneherein mit einem sehr breiten Schutzumfang ins Rennen gegangen werden, um nach der Prüfung/Erteilung einen möglichst großen Schutzumfang zu erhalten. Dass während der Prüfung die Flügel ein bisschen gestutzt werden, gehört quasi zum Spiel. Durch entsprechende Modifikationen der Anmeldeschrift und fundierte Bescheidserwiderungen kann erfolgreich reagiert werden. In der Praxis können durchaus mehrere Bescheidserwiderungen notwendig sein. Das ist vollkommen normal, und dahinter steckt keine böse Absicht.

10. Irrtum: Der Patentierungsprozess lässt sich im Detail exakt vorhersagen

Ein Patentierungsprozess ist, wenn er von Experten begleitet wird, z.B. anhand konkreter Szenarien, Varianten und Optionen, sehr gut planbar, allerdings nicht exakt bis ins letzte Detail vorhersehbar. Ein Patentierungsprozess ist kein statisches Konstrukt, sondern er ist lebendig und in ein komplexes Umfeld eingebunden. Im Laufe der Patentierung, die durchaus mehrere Jahre dauern kann, sind fortwährend Eingriffe und Kurskorrekturen erforderlich. Allein schon aus diesem Grund können auch die Patentierungskosten im Vorfeld nur grob kalkuliert werden. Sie sind schlussendlich abhängig vom tatsächlich betriebenen Aufwand.

Der Aufwand steigt, wenn z. B. die Anzahl der Nachanmeldungen im Ausland erhöht wird, Prüfungsverfahren wider Erwarten komplizierter werden oder von dritter Seite Einsprüche eingelegt werden. Ein ganzheitliches und auf umfangreichem Erfahrungsschatz beruhendes Patentmanagement, das vor allem auch die wirtschaftlichen Aspekte bzw. die unternehmerische Umsetzung mit einbezieht, ist daher äußerst vorteilhaft.

11. Irrtum: Mit einem eigenen Patent besteht automatisch Ausübungsfreiheit

Eine eigene Patentanmeldung oder ein eigenes erteiltes Patent ist noch keine Garantie dafür, die eigene Technologie ohne rechtliche Konflikte umsetzen zu können. Es kommt immer mal wieder vor, dass nicht alle Merkmale der eigenen Technologie über eigene Patente geschützt werden können. In der Regel sind die nicht schützbaren Merkmale entweder vorbekannt oder bereits durch aktive Schutzrechte von Wettbewerbern gesichert. Wenn der Schutz dieser Merkmale einem anderen gehört, kann eine Umsetzung der eigenen Technologie gefährdet sein. Außerdem könnten auch andere Regularien (z. B. Zulassungen, Zertifizierungen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetze) Hürden oder sogar Barrieren beinhalten, die einer Realisierung im Wege stehen. Daher sollte schon im Vorfeld einer geplanten Schutzrechtsanmeldung immer eine ausführliche Recherche durchgeführt werden, um sicher zu gehen, dass tatsächlich Ausübungsfreiheit besteht.

12. Irrtum: Wenn ich mein Patent verkauft habe, kann ich meine Erfindung immer noch vollumfänglich nutzen

Wenn ein Patent verkauft wurde, sind damit grundsätzlich auch alle mit dem Patent verbundenen Rechte vollständig veräußert worden. Der Inhaber der Rechte ist dann der Käufer. Einige Erfinder sind immer wieder erschrocken, wenn sie hören, dass sie daher nach dem Verkauf ihres Patents die darin beschriebene eigene Erfindung nicht mehr kommerziell nutzen dürfen. Allerdings werden sie auch nach dem Verkauf weiterhin in der Patentschrift namentlich als Erfinder aufgeführt. Und: Für rein private Zwecke können geschützte Erfindungen in der Regel vom Patentverkäufer weiter genutzt werden, auch wenn der Inhaber ein anderer ist.

13. Irrtum: Patente verhindern Innovationen

Dass Patente Innovationen verhindern, ist schlichtweg falsch. Tatsächlich sind Patente Innovationstreiber:

  • Durch den Schutz des geistigen Eigentums kann aktiv unterbunden werden, dass Wettbewerber mit nachgemachten Billig-Produkten dem Patentinhaber Marktanteile wegnehmen.
  • Investitionen in die Entwicklung und Kommerzialisierung können abgesichert und Risiken gesenkt werden.
  • Patente sorgen dafür, dass eine Innovation die nächste nach sich zieht. Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft können nachhaltig gestärkt werden.
  • Ohne diese Schutzrechte könnte nicht Sorge dafür getragen werden, dass sich Entwicklungsarbeiten bezahlt machen und der Entwickler bzw. Erfinder von seiner Erfindung profitiert.
  • Für Start-ups stellen Patente wichtige Assets dar, die gerade bei der Einwerbung von Risikokapital (Venture Capital) eine zentrale Rolle spielen. Wer würde schon gerne in die Umsetzung innovativer Technologien investieren, wenn sie von jedermann auf der Welt legal kopiert und verkauft werden könnten?

14. Irrtum: Man kann 100 % genau vorhersagen, ob eine Erfindung vollumfänglich patentierbar ist

Eine professionelle Recherche vor einer Patentanmeldung ist unentbehrlich. Sie trägt ganz erheblich dazu bei, das Risiko zu minimieren. Anhand der Recherche kann bewertet werden welche Freiräume für einen Schutz bestehen könnten und wie vielversprechend die Patentierungsaussichten sind. Das Rechercheergebnis fließt in die Patentanmeldung ein. Die Patentanmeldung beinhaltet zunächst einen beantragten Schutzumfang. Über die Patentfähigkeit im amtlichen Sinne entscheiden ausschließlich die Patentämter um Rahmen der Prüfung.

Solange das Patent noch im Prüfungsverfahren ist, kann es sein, dass – wie oben geschildert – der Schutzumfang etwas verringert werden muss. Welche Merkmale sich dann tatsächlich patentieren lassen und wie die endgültigen Ansprüche konkret gestaltet sind, ergibt sich in der Praxis zwangsläufig erst am Ende des Verfahrens. Allerdings übernehmen selbst die Patentämter keine Garantie und lassen Dritten den Weg des Einspruchs- oder Klageverfahrens offen. Eine 100 %-ige Sicherheit gibt es daher nicht – ein gewisses Risiko bleibt prinzipbedingt immer übrig. Dieses Risiko ist allerdings minimal, wenn die Recherche und der Patentierungsprozess professionell durchgeführt werden.

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15. Irrtum: Ein Patent vermarktet sich von alleine und ist automatisch Millionen wert

Es ist leider ein Mythos, dass Patente automatisch Millionen einbringen. Zwar ist es ohne Patente äußerst schwierig bis unmöglich, aus der Verwertung einer Erfindung solche Beträge zu erzielen. Der Umkehrschluß ist allerdings nicht zulässig, er bleibt ein Mythos: Zur realen Gewinnerzielung sind professionelles Marketing und optimale wirtschaftliche Umsetzung die wichtigsten Schlüsselfaktoren.

Wer seine Erfindung nicht selber nutzen möchte und daher eine Lizenzierung oder einen Verkauf anstrebt, muss seine Erfindung erfolgreich vermarkten. Dabei gilt es insbesondere,

  • die eigene Vision,
  • die Begeisterung und
  • den ökonomischen Nutzen

in die Köpfe der potenziellen Interessenten zu transferieren.

Für einen unerfahrenen Laien ist dies in der Regel eine gewaltige Herausforderung. Dem Anbieter eines Patents muss klar sein, dass sein Gegenüber nicht nur die Lizenzgebühren bzw. den Kaufpreis für ein Patent sieht, sondern vielmehr die Maßnahmen, Kosten und Risiken betrachtet, die mit der unternehmerischen Umsetzung verbunden sind. Die Gesamtkosten für die Umsetzung betragen in der Regel ein Vielfaches der Patentierungskosten und liegen im industriellen Maßstab im Millionen-Euro-Bereich. Selbst kleinste Fehler können zum Scheitern von Verhandlungen führen.

Bis eine Erfindung über eine Lizenzierung oder einen Verkauf erfolgreich vermarktet ist und endlich erste Gelder fließen, kann es in der Praxis mehrere Jahre dauern.

Fazit: Ohne Expertenwissen kein Erfolg

Die Praxis zeigt, dass die oben genannten Irrtümer und Mythen trotz des heutigen Informationszeitalters bestehen. Wie kommt es dazu? Eine Erklärung ist, dass die Erfinder in der Regel Experten auf ihrem technischen Gebiet und nicht zwangsläufig im Patentwesen sind. In der Anfangseuphorie wird das Hauptaugenmerk leider häufig primär auf die technische Entwicklung und nicht auf die Absicherung durch Patente gerichtet.

Große Unternehmen und Konzerne haben fast ausnahmslos Patent-Expertise in-house und spezielle Prozesse zum Umgang mit Erfindungen eingeführt. Kleine und Mittlere Unternehmen, Gründer sowie private Erfinder tun gut daran, ebenfalls so frühzeitig wie möglich Experten einzubinden, um in dem so wichtigen Bereich Patente keinen Schiffbruch zu erleiden.

Haftungsausschluss

Die im Artikel veröffentlichten Ratschläge wurden vom Verfasser sorgfältig erarbeitet und geprüft. Die Feststellungen und Empfehlungen beruhen auch auf eigenen Erfahrungen. Eine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Eine Haftung für etwaige Schäden, die aufgrund der Umsetzung der dargestellten Gedanken und Ideen entstehen, wird ausgeschlossen.

Quellen:

[DPMA17a] Deutsches Patent- und Markenamt: Patente - Eine Informationsbroschüre zum Patentschutz. München, 2017.

[DPMA17b] Deutsches Patent- und Markenamt: Patente und Gebrauchsmuster für Staatsgeheimnisse. Informationsbroschüre, 11.05.2017.

[EuroND] European Commission: THE PROTECTION OF INELLECTUAL PROPERTY. Factsheet.

[Kac19] Kache, H.: Die zwölf größten Fehler beim Patentieren von Erfindungen. VentureCapital Magazin, Sonderausgabe Start-up 2020, 20. Jg., GoingPublic M

* Dr.-Ing. Hanns Kache, Patentingenieur, Handlungsbevollmächtigter und Gesellschafter des EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH, Hannover

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