Patentwesen Die 15 häufigsten Irrtümer und Mythen rund um Patente
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Patente sind die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg, der falsche Umgang damit führt nicht selten zum Scheitern von Unternehmungen. Der Artikel zeigt die häufigsten Irrtümer rund um das Patentwesen und gibt Tipps für erfolgreiches Patentmanagment.

Patentierte Erfindungen bilden die Grundpfeiler für die wirtschaftliche Umsetzung technischer Innovationen. Alle Unternehmen, die heute groß sind, haben früher einmal klein angefangen. Und in den meisten Fällen waren Erfindungen und Patente im Spiel. Ohne Erfindergeist und Patente hätten viele Unternehmen ihre heutige Stellung als Marktführer nicht erreichen können.
Dennoch halten sich einige Unwahrheiten in Bezug auf Patente trotz des heutigen Informationszeitalters hartnäckig. Nicht wenige Unternehmungen sind daher gescheitert. In diesem Artikel soll Licht in das Dickicht aus Irrtümern und Mythen geschlagen werden, das sich um Erfindungen und Patente rankt.
1. Irrtum: Patente sind langweilig, trocken und staubig
Die Thematik, die den Schutz des geistigen Eigentums umgibt, mag für den einen oder anderen auf den ersten Blick wenig aufregend erscheinen. Doch bei näherer Betrachtung wird schnell deutlich, dass dieser Bereich sogar äußerst spannend ist.
- Bei Patenten geht es immer um innovative Technologien und wie man von diesen profitieren kann.
- Patente gelten als Treiber von Kreativität, Innovation und Fortschritt [EuroND].
- Patente dienen zur Sicherung der Alleinstellungsmerkmale, Wettbewerbsvorteile und Existenzgrundlage. Sie können ganz erheblich zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen – und das ist alles andere als langweilig.
So richtig lebendig wird der Umgang mit Patenten, wenn dieser nicht nur rein juristisch, sondern in einem ganzheitlichen Kontext gesehen wird, in den das Technische, Kaufmännische, Rechtliche und Marketing miteinbezogen wird.
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2. Irrtum: Patente betreffen mich nicht
Jeder im technischen Bereich Tätige muss laufend sicherstellen, dass im Rahmen eigener Vorhaben nicht gegen bestehende Schutzrechte Dritter verstoßen wird – auch wenn kein eigenes Patent angemeldet werden soll. Wer das nicht tut, riskiert Kopf und Kragen. Denn ein erhebliches Risiko besteht darin, dass ein Wettbewerber die technische und wirtschaftliche Umsetzung erheblich erschweren oder sogar vollständig verbieten könnte, weil er sich in eigenen Rechten verletzt wähnt. Um dieses Risiko zu minimieren, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld eines geplanten Projektes eine darauf bezogene Recherche oder eine Freedom-to-Operate-Analysis durchzuführen.
Auch bei individuellen Lösungen, die in ihrer konkreten Ausprägung vielleicht nur einmal angefertigt werden, kann eine Patentierung sinnvoll sein. Dazu ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen Messsysteme für Fertigungsstraßen herstellt und diese Systeme immer entsprechend der Kundenwünsche individuell konfiguriert werden, sind die einzelnen, ausgelieferten Systeme sehr wahrscheinlich nie eins zu eins identisch. Ein Patentschutz für jedes einzelne System wäre daher unwirtschaftlich. Allerdings ist es oftmals so, dass der Kern der Systeme, z. B. eine innovative Sensoreinheit, über einen längeren Zeitraum immer gleich oder mindestens gleichartig ist. Wenn das der Fall ist, kann ab einer gewissen Stückzahl bzw. kritischen Masse ein Patentschutz sinnvoll sein, der zumindest das Kernelement, hier also die eingesetzte Sensoreinheit, umfasst. Durch diesen Kernschutz wird es dann in der Regel für den Wettbewerb sehr schwer bis unmöglich, ein ähnliches System anzubieten.
3. Irrtum: Meine Erfindung gibt es noch nicht, weil ich diese noch nirgendwo gesehen habe
Etliche Erfinder gehen fälschlicherweise davon aus, dass das, was sie entwickelt haben, vorher noch nicht existiert hat. Tatsächlich handelt es sich dabei oftmals um eine vage Annahme, die sich nur darauf stützt, dass die Erfinder die Erfindung im Alltag an anderer Stelle noch nicht gesichtet haben, diese auch auf Bekannte/Freunde/Kollegen auf den ersten Blick neu wirkt und die Erfinder nur oberflächliche Suchen im Internet über Standard-Suchmaschinen durchgeführt und dabei keine Treffer erzielt haben. Dass sich rund 70 % des gesamten technischen Wissens bereits in der Patentliteratur befindet, ist oft unbekannt.
Erst eine gezielte und professionell von routinierten Experten durchgeführte Recherche in speziellen Patentdatenbanken kann realistisch Aufschluss darüber geben, welche Merkmale einer Erfindung bereits bekannt oder neu sind. Bei einer professionellen Recherche werden neben der Patentliteratur selbstverständlich auch die wissenschaftlichen Literatur, das Internet, Fachzeitschriften und andere Datenbankeinträge miteinbezogen. Nicht selten werden so Erfindungen aufgespürt, die die vermeintlich für neu gehaltene Erfindung nahezu eins zu eins vorwegnehmen.
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4. Irrtum: Sprachliche Kompliziertheit in der Patentschrift ist böse Absicht
Wer schon einmal in die Patentliteratur hineingeschnuppert hat, wird festgestellt haben, dass Patente und Gebrauchsmuster in der Regel sprachlich „kompliziert“ formuliert sind. Dieser oftmals als unnötig verklausuliert empfundene Stil ist in der Regel jedoch keine böse Absicht, sondern eine fachliche und juristische Notwendigkeit. Patentanwälte übersetzen bzw. transferieren die technische Beschreibung einer Erfindung in einen juristisch relevanten Text. Dabei sind viele spezielle, auf gesetzlichen Sachzwängen beruhende Regeln einzuhalten, die u. a. auch dazu führen können, dass im Text lange Sätze und viele Wiederholungen auftauchen. Schließlich muss der Text – ganz besonders der in den Ansprüchen – so umfassend und so gut sein, dass er einen möglichst großen, juristisch wasserdichten Schutzumfang abdeckt und somit im Falle eines Falles auch eine gerichtliche Verhandlung mit Bravur übersteht.
5. Irrtum: Ein Patent kann man nach Ablauf nochmal anmelden
Die zeitliche Monopolstellung eines Patents oder Gebrauchsmusters ist begrenzt. Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre (für zugelassene Arznei- oder Pflanzenschutzmittel sogar bis zu 25 Jahre) und die eines Gebrauchsmusters 10 Jahre. Wenn ein Patent oder Gebrauchsmuster die maximale Laufzeit überschritten hat, wird der darin beschriebene Inhalt für immer zum allgemeinen Stand der Technik, und deshalb kann es in derselben Form nicht nochmal angemeldet werden.
Daher ist es wichtig, frühzeitig mit neuen Entwicklungen zu beginnen und neue Schutzrechtsanmeldungen einzuleiten. Auch für Weiterentwicklungen, die die vom Patentamt genannten Kriterien Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllen [DPMA17a], kann ein Patentschutz in Frage kommen.
6. Irrtum: Patente können immer geheim gehalten werden
Eine Patentanmeldung wird vom Patentamt nur im Anfangsstadium geheim gehalten (in Deutschland in den ersten 18 Monaten). Danach wird sie zwangsweise veröffentlicht und ist z. B. über die Datenbanken der Patentämter einsehbar. Erteilte Patente werden nach der Erteilung grundsätzlich veröffentlicht, auch wenn die vorgenannte Geheimhaltungsspanne von 18 Monaten noch nicht abgelaufen ist.
Eine Ausnahme bilden Patente und Gebrauchsmuster, die Staatsgeheimnisse beinhalten [DPMA17b]. Sie unterliegen dem so genannten Geheimschutz und werden nicht veröffentlicht. Bereiche, in denen Geheimpatente zum Tragen kommen, sind beispielsweise die Wehr- und Rüstungstechnologie (z. B. Panzerungen und Munition), die Kerntechnologie (z. B. Gasultrazentrifugen und Fusionsreaktoren) und die geheime Nachrichtenübertragung (z. B. Codier-/Decodiersysteme). Die Voraussetzungen für Geheimpatente sind streng, und in der zivilen Praxis spielen sie keine Rolle.
7. Irrtum: Es gibt ein weltweites Patent
Ein einziges Patent, das alle Länder auf der Welt umfasst, existiert nicht. Richtigerweise existiert ein internationales Patentanmeldeverfahren (PCT – Patent Cooperation Treaty), das aktuell 153 Vertragsstaaten umfasst. Eine PCT-Anmeldung beinhaltet allerdings noch kein aktives bzw. anwendbares Verbietungsrecht (das trifft natürlich auch auf alle sonstigen nationalen und internationalen Patentanmeldungen zu, siehe Punkt 8). Sie ist primär dafür gedacht, einen weltweiten Schutz einer Erfindung durch weitere Anmeldungen zu erleichtern. Die PCT-Anmeldung erlaubt dem Inhaber, den Zeitpunkt der Einleitung weitere Nachanmeldungen in den Vertragsstaaten/-gebieten um bis zu 30 Monate in die Zukunft zu verschieben. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei einer PCT-Anmeldung um eine Anmelde-Option – der Anmelder erkauft sich Zeit. Ein Patentschutz in den einzelnen Vertragsstaaten bzw. Gebieten (z. B. Deutschland, Europa, USA, China, Japan) muss grundsätzlich durch die Einleitung von weiteren Nachanmeldungen mit eigenen Prüfungsverfahren bei den zuständigen Patentämtern erwirkt werden.
Wer in allen Ländern bzw. Gebieten der Welt Patentanmeldungen durchführt, könnte so theoretisch einen „weltweiten Schutz“ seiner Erfindung realisieren. Dieser Schutz würde dann auf sehr vielen Schutzrechten beruhen. In der Praxis ist ein Schutz mit solch einer maximalen territorialen Ausdehnung nicht erforderlich und wegen der exorbitanten Kosten erst recht nicht wirtschaftlich.
8. Irrtum: Mit der Patentanmeldung ist alles getan
Wer glaubt, dass mit der Einreichung einer Patentanmeldung beim Patentamt alles erledigt ist, irrt gewaltig. Zusammen mit der Anmeldung wird ein ganzer Schwarm an weiteren erforderlichen Maßnahmen und Fristen in Bewegung gesetzt. Bei der folgenden Aufzählung handelt es sich lediglich um einen Ausschnitt:
- Eine Patentanmeldung alleine beinhaltet noch kein aktiv ausübbares Verbietungsrecht – die mächtige Schutzwirkung ist mit der Anmeldung noch nicht gegeben. Um das Verbietungsrecht zu erlangen und ohne Einschränkungen ausüben zu können, ist eine rechtskräftige Patenterteilung erforderlich. Dazu ist ein Prüfungsverfahren zu durchlaufen, das durchaus mehrere Jahre dauern kann.
- Weiterhin müssen stets, meistens jährlich, Gebühren für die Verlängerung bzw. Aufrechterhaltung des Schutzrechts eingezahlt werden. Bei Nachanmeldungen im Ausland wird der Prozess noch komplizierter.
- Außerdem sollte der Wettbewerb fortwährend beobachtet werden, um zu prüfen, ob z.B. gegen das eigene Patent verstoßen wird oder ob ggf. und rechtzeitig ein Einspruch ihm Rahmen eines Patentierungsprozesses der Konkurrenz einzulegen ist.
Die Orchestrierung all dieser Maßnahmen kann gerade im internationalen Umfeld und vor allem bei mehreren Patentanmeldungen sehr viel Arbeit erfordern und erstreckt sich über die gesamte Lebenszeit eines jeden Schutzrechts. Auch gilt es, diverse Fehler zu vermeiden, die nicht selten den Verlust des Patentschutzes bedeuten [Kac19]. Ein professionelles Patentmanagement ist daher unverzichtbar.
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