Konstruktionsleiter-Forum SPOTLIGHT 2026 Der Countdown für Konstruktionsleiter läuft

Von Jan Vollmuth 3 min Lesedauer

Die neue Maschinenverordnung (MVO) und der Cyber Resilience Act (CRA) verändern ab 2027 die Produktentwicklung grundlegend. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen jetzt erforderlich sind, zeigt ein Vortrag auf dem Konstruktionsleiter-Forum SPOTLIGHT 2026 am 28. Oktober 2026 in Würzburg.

Mit dem Geltungsbeginn der neuen Maschinenverordnung im Januar 2027 und den bereits schrittweise wirksam werdenden Anforderungen des Cyber Resilience Act stehen Konstruktions- und Entwicklungsleiter vor der größten regulatorischen Veränderung im europäischen Maschinenbau seit Einführung der CE-Kennzeichnung.(Bild:  KI-generiert / Gemini)
Mit dem Geltungsbeginn der neuen Maschinenverordnung im Januar 2027 und den bereits schrittweise wirksam werdenden Anforderungen des Cyber Resilience Act stehen Konstruktions- und Entwicklungsleiter vor der größten regulatorischen Veränderung im europäischen Maschinenbau seit Einführung der CE-Kennzeichnung.
(Bild: KI-generiert / Gemini)

Mit dem Geltungsbeginn der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Januar 2027 und den bereits schrittweise wirksam werdenden Anforderungen des Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 stehen Konstruktions- und Entwicklungsleiter vor der größten regulatorischen Veränderung im europäischen Maschinenbau seit Einführung der CE-Kennzeichnung.

Was viele Unternehmen noch als reine Weiterentwicklung bestehender Pflichten betrachten, verändert die Produktentwicklung grundlegend. Safety und Cybersecurity müssen künftig von Beginn an gemeinsam gedacht werden, mit unmittelbaren Auswirkungen auf Entwicklungsprozesse, Konformitätsbewertung und den Marktzugang.

Konkrete Maßnahmen für die Umsetzung

In seinem Keynote-Vortrag Don't miss the deadline – MVO & CRA: Was Konstruktionsleiter bis 2027 wirklich umsetzen müssen“ auf dem Konstruktionsleiter-Forum SPOTLIGHT 2026 zeigt Rüdiger Krauß, Fachbereichsleiter Maschinensicherheit bei Dekra Testing and Certification, wo bei Unternehmen heute die größten Lücken auftreten, warum bestehende Entwicklungsprozesse den neuen Anforderungen häufig nicht mehr genügen und „Weiter so“ keine Option mehr ist. Zudem stellt der Referent konkrete technische und organisatorische Maßnahmen vor, um die Anforderungen umzusetzen.

Warum ist das Thema Ihres Vortrags für Konstrukteure und Entwickler relevant?

Rüdiger Krauß ist Fachbereichsleiter Maschinensicherheit bei Dekra Testing and Certification.(Bild:  Dekra / Rüfiger Krauß)
Rüdiger Krauß ist Fachbereichsleiter Maschinensicherheit bei Dekra Testing and Certification.
(Bild: Dekra / Rüfiger Krauß)

Die MVO- und CRA-Anforderungen verändern ab 2027, wie Produkte konzipiert, dokumentiert und bewertet werden müssen. Während die MVO primär auf die Sicherheit von Menschen und Umwelt abzielt, konzentriert sich der CRA auf die digitale Sicherheit vernetzter Produkte. Für Konstrukteure heißt das: Neben den klassischen Sicherheitsanforderungen muss nun auch nachweisbare Security- und Compliance-Performance über den gesamten Produktlebenszyklus verantwortet werden. Safety und Cybersecurity sollten künftig von Beginn an gemeinsam gedacht werden.

Studien zeigen, dass große Cybervorfälle für betroffene Industrieunternehmen Schäden von Millionen bis mehreren hundert Millionen Euro verursachen können; für ganze Volkswirtschaften summieren sich jährliche Kosten in Milliardenhöhe. Deshalb verlangt die EU strengere Sicherheits- und Meldepflichten, zum Beispiel CRA/MVO-konforme IT-Sicherheitsnachweise: Sie sollen Risiken reduzieren, Vorfälle schneller eindämmen und die wirtschaftlichen Folgekosten minimieren.

Was sind die wichtigsten Aspekte des Vortrags?

Die Teilnehmer erhalten in kompakter, praxisorientierter Form ein klares Bild davon, was MVO und CRA für Konstruktion, Software und Prozesse bedeuten und welche konkreten Folgen die neuen Verordnungen haben. Unvollständige Risikobeurteilungen, inkonsistente Sicherheitsfunktionen oder fehlende Konzepte für Software- und Updatefähigkeit sind keine bloßen Schwächen mehr, sondern potenzielle Markteintrittsbarrieren. Solche Lücken können zu Vertriebsverboten, Rückrufen, Bußgeldern und erheblichen Haftungsrisiken führen. Der Vortrag ist ein Weckruf: Wer Safety und Cybersecurity weiterhin getrennt denkt, riskiert nicht nur die Konformität seiner Maschinen, sondern die Zukunftsfähigkeit seiner Produkte im europäischen Markt.

Was lernen die Teilnehmer durch Ihren Vortrag?

Teilnehmer erhalten ein Bild davon, was MVO und CRA bis 2027 für Konstruktion, Software und Prozesse bedeuten und welche konkreten Folgen und Chancen diese haben. Ich zeige die typischen Lücken in Entwicklungsprozessen und gebe Tipps, wie diese geschlossen werden können, wie man kurzfristig die größten Risiken reduziert und setze diese in Bezug zum Termin des Inkrafttretens der einzelnen Verordnungen oder deren Teilaspekten. Abschließend beleuchte ich ausgewählte Punkte des CRA detailliert und empfehle Vorsicht: Manche scheinbare Abkürzung erweist sich bei genauer Prüfung als tückischer Umweg. Wer hier zu schnell und ohne belastbare Grundlage handelt, riskiert zeitaufwendige Nacharbeiten, Verzögerungen und erhöhte Haftungsrisiken.

wie sie ihre Entwicklungsabteilungen und Prozesse aufstellen müssen

Konstruktionsleiter-Forum Spotlight
(Bild: VCG)

Die Maschinenverordnung (MVO) und der Cyber Resilience Act (CRA) stellen neue Anforderungen an Security-Maßnahmen für vernetzte Komponenten und Systeme. Dies stellt Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen sowie Zulieferer von Komponenten und Systemen vor große Herausforderungen.
Das Konstruktionsleiter-Forum SPOTLIGHT schärft das Bewusstsein für die Anforderungen sowie deren Konsequenzen, die auf Unternehmen zukommen.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung