Maschinensicherheit Indien setzt sich Sicherheitsstandards

Von Pilz 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Indien etabliert einen gesetzlichen Rahmen für die Maschinensicherheit: Das entsprechende Gesetz tritt voraussichtlich ab dem 1. September 2026 in Kraft – doch schon ab November 2025 benötigen einzelne Produktgruppen eine Zertifizierung.

Indien führt neue Vorschriften zur Maschinensicherheit ein. Die „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024“ fordert künftig eine BIS-Zertifizierung und einen lokalen Vertreter. Pilz Indien kann Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen und beim Export nach Indien unterstützen.(Bild:  © iStock.com/gorodenkoff, Pilz GmbH & Co. KG)
Indien führt neue Vorschriften zur Maschinensicherheit ein. Die „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024“ fordert künftig eine BIS-Zertifizierung und einen lokalen Vertreter. Pilz Indien kann Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen und beim Export nach Indien unterstützen.
(Bild: © iStock.com/gorodenkoff, Pilz GmbH & Co. KG)

Die vom Ministry of Heavy Industries verabschiedete „Machinery and Electrical Equipement Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024“ beschreibt alle Anforderungen für Export oder Betrieb von Maschinen im Land. Daher müssen Maschinenhersteller und Exporteure künftig beachten, dass gemäß dieser Regelung nur noch Maschinen mit einer gültigen Zertifizierung durch das BIS (Bureau of Indian Standards) nach Indien eingeführt werden dürfen.

Das Konformitätszeichen „BIS/CRS Standard Mark “ sichert Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Produkten gemäß der Indian Standards (IS). Zudem erweitert die „Electrical Equipment (Quality Control) Order, 2020“ die Liste zertifizierungspflichtiger elektrischer Produkte. Bereits seit dem 10. November 2025 müssen Produktgruppen, wie etwa Niederspannungs-Schaltgeräte und Steuerungseinheiten, BIS-zertifiziert sein.

Welche Unternehmen betroffen sind

Die neuen indischen Vorschriften zur Maschinensicherheit betreffen Hersteller und Exporteure. Händler und Importeure sind indirekt von der verpflichtenden BIS-Zertifizierung betroffen, da sie nur zertifizierte Produkte vertreiben dürfen, selbst aber keine Zertifizierung beantragen können.

Buchtipp: Die neue EU-Maschinenverordnung

Das Buch vermittelt einen schnellen Überblick über die Neuerungen in der EU-Maschinenverordnung. Es weist auf wichtige Änderungen bei der praktischen Anwendung des Regelwerks hin und zeigt die notwendigen innerbetrieblichen Anpassungen in der Konstruktion und Dokumentation auf. Dazu werden digitale Dokumente wie der Guide der Europäischen Kommission, Volltexte einschlägiger EU-Verordnungen, Interpretationspapiere und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.

Mehr erfahren bei Vogel Fachbuch

Die Regelung gilt für zahlreiche Maschinenarten – von Pumpen und Verpackungsmaschinen bis hin zu elektrischen Steuerungskomponenten. Auch sicherheitsrelevante Baugruppen sind erfasst. Ausnahmen gelten nur für Maschinen, die ausschließlich für den Export aus Indien bestimmt sind oder temporär, etwa auf Baustellen, eingesetzt werden.

Export nach Indien nur mit autorisiertem Vertreter

Für Exporte nach Indien ist künftig ein in Indien ansässiger, autorisierter Vertreter erforderlich. Dieser übernimmt die Kommunikation mit den indischen Behörden, sowie die Einreichung und Verwaltung der Zertifizierungsunterlagen. Zudem ist er für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Als „Botschafter der Sicherheit“ trägt der Automatisierungsexperte Pilz seit Jahrzehnten das Wissen rund um Maschinensicherheit in die Welt. Das Unternehmen unterstützt Maschinenbauer und Anwender weltweit bei der Sicherheit ihrer Maschinen und Anlagen. Mit seiner indischen Tochtergesellschaft kann Pilz Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen und damit beim Export nach Indien unterstützen. So sind Mitarbeiter von Pilz Indien Mitglied im Ausschuss des BIS und arbeiten aktiv an indischen Normen mit.

(ID:50630392)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung