Safety-Trends diskutieren

Von Ute Drescher

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Das Netzwerk Maschinensicherheit greift die aktuellen Trends der Maschinensicherheit auf, darunter den Leitfaden 2.2, die EmpfBS 1113 sowie den aktuellen Stand zur Betriebsanleitung in digitaler Form.

Lösungsorientierter Dialog und persönlicher Austausch auf allen Ebenen stehen im Mittelpunkt des Netzwerks Maschinensicherheit.
Lösungsorientierter Dialog und persönlicher Austausch auf allen Ebenen stehen im Mittelpunkt des Netzwerks Maschinensicherheit.
(Bild: ©Blue Planet Studio - stock.adobe.com)

Schon im vergangenen Jahr ging das Netzwerk Maschinensicherheit, der frühere Anwendertreff Maschinensicherheit, mit einem von Grund auf modernisierten Konzept an den Start. Wie so vielen anderen Veranstaltungen auch, machte die Pandemie der geplanten Vor-Ort-Durchführung einen Strich durch die Rechnung. So fand das Netzwerk Maschinensicherheit zunächst digital statt – dies soll am 30. September 2021 anders sein.

Unklarer Leitfaden 2.2 der Maschinenrichtlinie

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten wird die Aktualisierung des Leitfadens 2.2 der Maschinenrichtlinie gehören. Dieser Leitfaden soll Anwendern eigentlich das Leben leichter machen mit Klarstellungen und Korrekturen zu den Konzepten von „Sicherheitsbauteilen“ und „unvollständigen Maschinen“. Dennoch wirft die praktische Umsetzung weiterhin Fragen auf.

Seit dem 16. März 2021 gelten außerdem neue Empfehlungen für die Betriebssicherheit bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln (EmpfBS 1113). Enthalten ist ein Anhang, der die Lieferung einer „unvollständigen Maschine“ gemäß Artikel 2 g Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) erläutert. Danach muss der Bereitsteller einer unvollständigen Maschine auf dem Markt – entsprechend der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) – bestimmten Prüfungs-, Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen. „Mehr braucht die Fachwelt nicht“, ist sich Alois Hüning von der BGHM sicher. Umso wichtiger also, den Anhang dieser Empfehlung als Bestandteil in die Pflichtenhefte aufzunehmen und zu beachten.

Betriebsanleitungen künftig digital

Den Entwurf der neuen EU-Maschinenverordnung hat die EU-Kommission am 21. April 2021 in Englisch veröffentlicht. Die übrigen Sprachfassungen werden folgen. Das Dossier wird derzeit im Mitentscheidungsverfahren im Rat und im Europa-Parlament diskutiert. Die EU-Kommission wird Kontakt zur derzeitigen Ratspräsidentschaft (Portugal) und zu den beiden folgenden Ratspräsidentschaften (Slowenien und Frankreich) aufnehmen. Der Ratspräsidentschaft Portugals bleiben nur noch gut zwei Monate für die Verhandlungen. Daher dürften zunächst nur einige Aspekte in den Verhandlungen angesprochen werden.

Als Interessenvertreter des Maschinenbaus konnte der VDMA bisher erreichen, dass der Hersteller sowohl Betriebsanleitung als auch EU-Konformitätserklärung in Zukunft digital liefern kann. Auf Wunsch des Kunden stellt der Hersteller die Betriebsanleitung auch in Papierform zur Verfügung. „In den meisten Fällen fordern Kunden heute schon eine digitale Betriebsanleitung. Schön, dass dieser Praxis jetzt Rechnung getragen wird“, begrüßt Thomas Kraus vom VDMA diesen Schritt.

Für die Diskussion zu diesen sowie weiteren aktuellen Entwicklungen bietet das Netzwerk Maschinensicherheit am 30. September 2021 in Würzburg den Teilnehmern eine ideale Plattform.

* Ute Drescher, Chefredakteurin konstruktionspraixs, elektrotechnik AUTOMATISIERUNG

(ID:47392230)

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