Produktentwicklung Checkliste unterstützt bei Ökodesign-Vorgaben

Quelle: ifaa 2 min Lesedauer

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Für die Gestaltung und Vermarktung von Produkten sind neue Nachhaltigkeitsvorschriften zu beachten, dabei werden die Anforderungen umfangreicher und komplexer. Als Orientierungshilfe bietet das Ifaa eine kostenfreie Checkliste zur Gestaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit von Produkten.

Eine Checkliste zur Gestaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit von Produkten stellt das Ifaa als Orientierungshilfe zur Verfügung.(Bild:   /  Pixabay)
Eine Checkliste zur Gestaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit von Produkten stellt das Ifaa als Orientierungshilfe zur Verfügung.
(Bild: / Pixabay)

Von Bedeutung sind aktuell die EU-Verordnungen 2024/1781 und 2025/40 sowie die EU-Richtlinie 2024/1799. Diese EU-Vorschriften enthalten eine Fülle von neuen und erweiterten Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten. Sie sind Bestandteil des europäischen Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Action Plan). Er bildet den Rahmen für diverse regulative Maßnahmen zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Handeln durch ein nachhaltiges Produktdesign, Umsetzung von Zirkularität in der Wertschöpfung und mehr Transparenz sowie Rechten für Verbraucher. 

Was die Ökodesign-Verordnung verlangt

Durch die Ökodesign-Verordnung (EU 2024/1781) wurde von der EU der Rahmen für eine Reihe von neuen EU-Vorschriften gesetzt. Mithilfe delegierter Rechtsakte sollen bis zum Jahr 2030 die Nachhaltigkeitsanforderungen an Produkte sukzessive erweitert, ausgeweitet und detailliert werden. Betroffene Produkte dürfen nach Inkraftsetzung der Verordnungen nur noch in Verkehr gebracht oder betrieben werden, wenn sie die darin spezifizierten Anforderungen erfüllen, z. B. in Bezug auf digitale Produktinformationen, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit, Energieverbrauch, Ressourceneffizienz, CO₂-Emissionen oder Entsorgung.

  • Im Februar 2026 erließ die EU beispielsweise erste Rechtsakte, die ein Vernichtungsverbot unverkaufter Textilwaren (Bekleidung, Accessoires, Schuhe) enthält und neue Berichtspflichten über unverkaufte Produkte festlegt. Das Vernichtungsverbot gilt für große Unternehmen ab Juli 2026 und für mittlere Unternehmen ab 2030. Anzahl, Termine und Inhalte der noch kommenden EU-Rechtsakte zur Ergänzung und Konkretisierung der Ökodesign-Verordnung sind für viele Unternehmen und Produktarten aktuell noch nicht im Detail klar.
  • Ab dem 12. August 2026 tritt die EU-Verpackungsverordnung (EU 2025/40) in Kraft. In Deutschland wird zur Umsetzung das bisherige Verpackungsgesetz (VerpG) durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt. Durch die neue EU-Verordnung sollen der Verpackungsverbrauch reduziert, die Recyclingfähigkeit verbessert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Verpackungen sollen so gestaltet werden, dass schwer recycelbare Kunststoffe und gefährliche Stoffe vermieden werden. Zudem sollen überdimensionierte Verpackungen eingeschränkt werden.
  • Die Reparatur-Richtlinie (EU 2024/1799) zur Förderung der Reparatur von Waren und Stärkung von Verbraucherrechten muss in Deutschland bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Verbraucher erhalten für bestimmte Produkte wie Smartphones, Waschmaschinen und Geschirrspüler ein Recht auf Reparatur. Hersteller betroffener Produkte sind verpflichtet, Informationen über ihre Reparaturleistungen und -kosten bereitzustellen und Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten. Im Falle einer Reparatur während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, verlängert sich die Gewährleistungsfrist. Die Richtlinie sieht zudem die Einführung eines standardisierten EU-Formulars für Reparaturinformationen vor.

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(Bild: Bild: VCG)

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