Wer heute schon auf modulare, instandsetzungsfreundliche Designs setzt, erfüllt nicht nur künftige Ökodesign-Normen, sondern sichert sich durch „Design for Repair“ einen Marktvorteil bei nachhaltigkeitsorientierten Industriekunden. (Bild: © sh99 – stock.adobe.com)
Recht auf Reparatur

Design for Repair wird zur Pflicht

Der Bundestag hat die EU-Reparaturrichtlinie nahezu 1:1 in deutsches Recht umgesetzt. Damit wird Reparierbarkeit erstmals ein rechtsverbindlicher Teil der Produktbeschaffenheit. Während die Konsumgüterindustrie ihre Design-Richtlinien sofort anpassen muss, gibt es für den Maschinenbau eine Ausnahmeregelung – doch der indirekte Druck über neue EU-Verordnungen wächst.

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