Der Bundestag hat die EU-Reparaturrichtlinie nahezu 1:1 in deutsches Recht umgesetzt. Damit wird Reparierbarkeit erstmals ein rechtsverbindlicher Teil der Produktbeschaffenheit. Während die Konsumgüterindustrie ihre Design-Richtlinien sofort anpassen muss, gibt es für den Maschinenbau eine Ausnahmeregelung – doch der indirekte Druck über neue EU-Verordnungen wächst.
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