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Kreislaufwirtschaftsgesetz Die neue Rolle der Produktverantwortung
Weniger Abfall, mehr Reparatur und Wiederverwertung – so die Ziele der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Was das für betroffene Unternehmen bedeutet und warum sich eine Umsetzung bereits jetzt wirtschaftlich lohnt, hat uns Rechtsanwalt Dr. Simon Meyer im Gespräch erklärt.
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Mit dem Green Deal der EU wurde Ende 2019 ein Fahrplan für mehr Nachhaltigkeit innerhalb der Europäischen Union vorgestellt. Von erheblicher Bedeutung ist dabei eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft, die gegen den Verlust von Biodiversität vorgeht und Schadstoffbelastungen reduziert. Ein Baustein des Green Deals ist auch das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz, das im Oktober 2020 in Kraft getreten ist (siehe Kasten weiter unten). Die Ziele sind:
- Weniger Abfall,
- mehr Reparatur und
- Wiederverwertung.
Denn in einer kreislaufförmig organisierten Wirtschaft werden Stoffe und Gegenstände möglichst vollständig wiederverwendet – als Weg aus der Wegwerfgesellschaft.
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