Kunststoff BPA-freie Komponenten einfach konstruieren

Quelle: Igus 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Laut EU-Verordnung 2024/3190 dürfen Komponenten mit Produktkontakt ab Juli 2026 keine Bauteile mehr nutzen, die den hormonell wirksamen Kunststoffbestandteil Bisphenol-A enthalten. Viele Konstrukteure suchen bereits nach Alternativen. Auf der Hannover Messe hat Igus eine Lösung präsentiert.

Mit dem Werkstoff Iglidur A351 hat Igus ein neues Bisphenol-freies und FDA-konformes Material entwickelt, welches für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen und besonders beständig gegen Reinigungschemikalien und hohe Temperaturen bis 180°C ist.(Bild:  Igus)
Mit dem Werkstoff Iglidur A351 hat Igus ein neues Bisphenol-freies und FDA-konformes Material entwickelt, welches für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen und besonders beständig gegen Reinigungschemikalien und hohe Temperaturen bis 180°C ist.
(Bild: Igus)

Die EU-Verordnung 2024/3190 zwingt Hersteller von Maschinen für die Lebensmittelindustrie zum Umdenken. Ab Juli 2026 dürfen Komponenten mit Produktkontakt keine Bauteile mehr nutzen, die den hormonell wirksamen Kunststoffbestandteil Bisphenol-A enthalten. Das Verbot gilt für alle Maschinen, die neu in den Markt eingeführt werden. Für bestehende Produktlinien gilt die Frist bis zum Januar 2028. Viele Konstrukteure suchen bereits nach Alternativen. Zur Hannover Messe 2026 präsentiert Igus den Bisphenol-freien Gleitlagerwerkstoff Iglidur A351, auf den Konstrukteure ohne technische Einbußen oder zusätzliche Anpassungen umsteigen können.

Konstrukteure können mit Iglidur A351 auch in Zukunft normgerecht arbeiten. Denn das Material ist nicht nur FDA-konform, sondern auch frei von Bisphenol-A und Bisphenol-S.

Lars Butenschön, Leiter Geschäftsbereich Iglidur Gleitlager bei Igus

Aus Iglidur A351 lassen sich unter anderem Gleitlager für Förderanlagen, Zahnräder für Verpackungsmaschinen und Bauteile mit direktem Produktkontakt wie Führungen oder Abstandshalter in Abfüll- und Verpackungsanlagen fertigen. Igus produziert das Material dafür in mehreren Fertigungsformen: als Kunststoffgranulat für den Spritzguss, als Halbzeuge für die CNC-Bearbeitung sowie als Filament für den 3D-Druck. „Konstrukteure können mit Iglidur A351 auch in Zukunft normgerecht arbeiten. Denn das Material ist nicht nur FDA-konform, sondern auch frei von Bisphenol-A und Bisphenol-S“, erklärt Lars Butenschön, Leiter Geschäftsbereich Iglidur Gleitlager bei Igus. „Wir wollen Konstrukteuren damit den Umstieg erleichtern. Viele berichten uns, dass die neue EU-Verordnung 2024/3190 große Herausforderungen bei der Beschaffung geeigneter Komponenten verursacht.“

 Hohe Stabilität bei geringem Gewicht

Der Werkstoff besitzt eine Dichte von etwa 1,42 g/cm3. Damit erreicht er eine hohe Stabilität bei geringem Gewicht im Vergleich zu Metalllösungen. Gleichzeitig erreicht das Material eine Druckfestigkeit von rund 78 MPa, sodass Bauteile auch unter höheren Flächenpressungen zuverlässig arbeiten können. Ein weiterer Vorteil ist die geringe Feuchtigkeitsaufnahme von etwa 0,6 Prozent. Somit sind Maßhaltigkeit und Funktionssicherheit auch in feuchten Produktionsumgebungen gewährleistet. Darüber hinaus ist Iglidur A351 für Dauertemperaturen zwischen -100 °C und +180 °C ausgelegt. Der Werkstoff übersteht somit hohe Prozesstemperaturen in der Lebensmittelindustrie und intensive Reinigungszyklen.

Selbstschmiereffekt für wirtschaftlichere Maschinen

Als Teil der Iglidur Produktfamilie setzt auch Iglidur A351 auf integrierte Festschmierstoffe. Sie ermöglichen, anders als bei Metalllagern, einen hygienischen Trockenlauf ohne externe Schmiermittel. „Dieser Selbstschmiereffekt reduziert Wartungs arbeiten erheblich, sodass Maschinen wirtschaftlicher und ausfallsicherer zugleich arbeiten“, sagt Lars Butenschön. Ein weiteres Charakteristikum ist die blaue Farbe des Materials. Sie erhöht in der Lebensmittelindustrie die Detektierbarkeit über optische Systeme und somit die Produktsicherheit. 

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung