Arbeitgeber müssen laut einem Urteil die Arbeitszeit nachprüfbar erfassen - der zuständige Minister will neue Vorgaben machen. Die Wirtschaft stemmt sich gegen neue Stechuhren.
(Bild: Ralf Geithe - stock.adobe.com)
Die deutsche Metall- und Elektroindustrie fordert angesichts der anstehenden Reform des Arbeitszeitgesetzes mehr Spielraum für Arbeitgeber und Beschäftigte. „Die Arbeitszeiten, die wir heute in Deutschland haben, gehören wirklich zu den kürzesten der Welt“, sagte der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, am Dienstag. „Wer Wohlstand will, muss diese kurzen Arbeitszeiten dann wenigstes hochflexibel und unbürokratisch verteilen können.“ Stechuhren passten nicht in die Zeit. Wolf weiter: „Viele Beschäftigte wollen ihre Arbeit anders organisieren, flexibler ausrichten, besser verteilen - und ein Fünftel aller Arbeitnehmer tut das beispielsweise in Vertrauensarbeitszeit.“ Dabei wird nicht kontrolliert, wann die Arbeit beginnt und endet. Wolf sagte, damit seien bislang alle zufrieden gewesen. Das müsse auch künftig möglich sein.
Reform des Arbeitszeitgesetzes steht an
Das Bundesarbeitsgericht hatte im September entschieden, dass die Arbeitszeiten in jedem Betrieb transparent und nachprüfbar aufgezeichnet werden müssen. Dabei bezog sich das Gericht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte daraufhin eine schnelle Reform des Arbeitszeitgesetzes angekündigt.
Konkret fordert der Arbeitgeberverbandschef etwa, dass in Zukunft statt einer Tageshöchst- eine Wochenhöchstarbeitszeit gelten solle. „Wir wollen keineswegs, dass die Menschen deswegen länger arbeiten - aber die Arbeit soll man besser innerhalb der Woche verteilen dürfen.“ Zudem sollte es demnach Möglichkeiten geben, von geltenden Ruhezeiten abzuweichen.
Kritik von IG Metall
Die Gewerkschaft IG Metall forderte hingegen, dass der Arbeitsschutz im Fokus einer neuen Regelung zur Arbeitszeiterfassung stehen müsse. Zugleich müsse es Spielräume für selbstbestimmte Zeitgestaltung geben. Den Arbeitgeberforderungen hielt Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban entgegen: „Die Arbeitszeiten massiv auszudehnen und die Ruhezeiten zu verkürzen, ist kein Beitrag zur Fachkräftesicherung.“ Wer über das jetzige gesetzliche Maß hinaus arbeiten lassen wolle, betreibe Raubbau an der Gesundheit der Beschäftigten. Zu lange Arbeitszeiten führten etwa zu mehr Krankheitsfällen.
(ID:49189866)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.