Plagiatschutz

Schutz vor Plagiaten im internationalen Wettbewerb

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Zwar kann SEW-Eurodrive auch so einen glaubhaften Nachweis bringen, dass das Produkt schon damals verfügbar war, aber SAP-Ausdrucke, Faxe oder Kopien werden oftmals von Gerichten nicht anerkannt.

Insbesondere chinesische Gerichte glauben ausländischen Papieren nur dann, wenn sie von einem Notar stammen und von einem Landgericht beglaubigt und von der chinesischen Botschaft überbeglaubigt werden – wobei am besten der Notar den Sachvorgang, wie Verkauf oder Zurschaustellung, bezeugen sollte und nicht nur die bloße Kopie eines Papiers.

Mit „Junk“-Patenten kann der Hersteller den Verkauf des Produktes nachweisen

Es gibt hierzu einen neuerdings berühmten Fall, bei dem ein Hersteller ca. 40 Mio € Strafe bezahlen musste, weil er nicht beweisen konnte, dass er das Produkt schon vor dem Plagiator verkauft hatte. Die vom Originalhersteller vorgelegten Beweismittel wurden vom chinesischen Amtsgericht als unglaubwürdig abgetan. Der Plagiator konnte also sein Schutzrecht durchsetzen, obwohl es im eigentlichen Sinne nicht neu war zum Anmeldezeitpunkt.

Solche Schutzrechte sind auch unter dem Begriff „Junk“-Patent bekannt, weil sie - streng patentrechtlich betrachtet - eigentlich nicht patentwürdig sind. Die vorgenannten Besonderheiten führen aber dazu, dass solche Junk-Patente trotzdem eine große Bedrohung für den plagiierten Hersteller darstellen können.

Da nun klar zu beobachten ist, dass die Schutzrechtsanmeldungen in China steil ansteigen (inzwischen das Zehnfache der deutschen Anmeldezahlen übersteigen, wobei Deutschland ein bekanntermaßen anmeldeaktives Land ist) und die USA und EU schon übertreffen und da auch die Produkte der Originalhersteller als Schutzrechte angemeldet werden, haben die Originalhersteller nun ein Nachweisproblem.

Der Schutzrechtsinhaber, beispielsweise der Plagiator, hat nämlich ein Schutzrecht, möglicherweise ein Junk-Patent. Der plagiierte Hersteller ist im Zugzwang und muss einen Nachweis führen, dass er sein Original-Produkt schon vor Anmeldedatum des Junk-Patents beispielsweise verkauft hatte, insbesondere z. B. in China. Der plagiierte Hersteller hat also Aufwand und Unsicherheit.

Der Plagiator muss damit rechnen, dass der Hersteller seine Rechte durchsetzt

Die von SEW-Eurodrive nun eingereichten SOTA-Anmeldungen schützen das Unternehmen selbst und seine Kunden und Anwender vor solchen Angriffen. Mit den SOTA-Anmeldungen kann SEW-Eurodrive vor jedem Gericht zweifelsfrei nachweisen, dass der Gegenstand zum Anmeldedatum bekannt und zum Veröffentlichungstag weltweit bekannt war.

Produkte - auch die Getriebmotoren -, Lösungen, Design und Marken von SEW-Eurodrive sind also durch ein weitläufiges Maßnahmen-Portfolio geschützt. Die Patentabteilung des Unternehmens verfügt über eine tiefgreifende, weltweite Marktkenntnis und –beobachtung. Ein Plagiator muss also damit rechnen, dass SEW-Eurodrive seine Rechte durchsetzt, auch wenn es dem Plagiator die Existenz kostet. So hat SEW-Eurodrive auf den Messen in westlichen Ländern regelmäßig einstweilige Verfügungen erwirkt, ausgestellte Plagiate entfernen oder sogar komplette Messestände schließen lassen.

Hannover Messe, Halle 9, Stand D18

*Dipl.-Ing. (FH), eMBA Stefan Brill ist Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Eberhardt Tüngler Leiter Entwicklung Controlling, Gewerblicher Rechtschutz bei der SEW-Eurodrive, Bruchsal.

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