Podcast Maschinensicherheit Methoden und Verfahren der Risikoabschätzung

Von Jan Vollmuth 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die neue EU-Maschinenverordnung, die 2027 in Kraft treten wird, enthält zusätzliche Anforderungen an die Risikoanalyse. Welche rechtlichen Grundlagen mit einer Risikoeinschätzung einhergehen und welche Methoden dafür zur Verfügung stehen erklärt Rolf Brunner von Leuze in dieser Folge der Podcast-Reihe Maschinensicherheit der konstruktionspraxis.

Der konstruktionspraxis-Podcast, das Fachmagazin zum Hören, informiert schnell und unterhaltsam über spannende Technikthemen – diesmal: Methoden der Risikoabschätzung.(Bild:  © Stockwerk-Fotodesign / ©korkeng – stock.adobe.com)
Der konstruktionspraxis-Podcast, das Fachmagazin zum Hören, informiert schnell und unterhaltsam über spannende Technikthemen – diesmal: Methoden der Risikoabschätzung.
(Bild: © Stockwerk-Fotodesign / ©korkeng – stock.adobe.com)

Nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG darf ein Hersteller von Maschinen keine Maschinen in Verkehr bringen, von denen eine Gefahr ausgeht. Zum Nachweis führt er eine CE-Konformitätsbewertung durch, die eine Risikoanalyse umfasst. Die Maschinenrichtlinie beschreibt den Prozess der Risikoanalyse sehr allgemein. Manche Normen geben jedoch ein Verfahren im informativen Anhang an. Weiterhin können Verfahren aus technischen Berichten von Normungsorganisationen oder anderen wissenschaftlichen Veröffentlichungen stammen. Der Maschinenhersteller ist in der Wahl des Verfahrens frei.

Welche Normen wichtig sind

Um welche Normen es sich dabei handelt, welche rechtlichen Hintergründe generell bestehen und welche Methoden und Verfahren für eine Risikoanalyse eingesetzt werden können, beschreibt Rolf Brunner, Senior Safety Expert bei Leuze, in diesem Podcast Maschinensicherheit des Fachmagazins konstruktionspraxis im Gespräch mit konstruktionspraxis-Redakteur Jan Vollmuth.

In diesem Podcast erfahren Sie unter anderem:

  • Welche Normen wichtig sind
  • Welche Verfahren zur Risikoeinschätzung es gibt,
  • Worin sich diese unterscheiden
  • Was man tut, wenn ein Risiko erkannt wird

Seminar-Tipps der Redaktion:

Weiterbildung im Bereich Maschinensicherheit

Bei der Planung, Herstellung und dem Betrieb von Maschinen und Anlagen hat Sicherheit stets oberste Priorität. Hierfür wurde eine Vielzahl verbindlicher Richtlinien und Verordnungen sowie Empfehlungen in Form von Normen festgelegt, die regelmäßig aktualisiert werden. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben und nicht den Überblick verlieren, bieten wir im Bereich Maschinensicherheit verschiedene Online-Seminare an:

Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Rechtsgrundlagen für Konstruktion, Ausrüstung und Bau von Maschinen [mehr...]

Sicherer Umbau von Maschinen und Anlagen
So unterziehen Sie Maschinen und Anlagen einem normengerechten Retrofit. [mehr...]

EN ISO 20607: Die neue Norm für Betriebsanleitungen im Maschinen- & Anlagenbau
Texte zielgruppengerecht aufbereiten und Haftungsrisiken vermeiden: So schreiben Sie CE-konforme Manuals. [mehr...]

Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA
Alles, was Sie rund um das Inverkehrbringen von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln in den USA wissen müssen. [mehr...]

CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie
Ein Leitfaden zur normengerechten Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. [mehr...]

Alle Infos zu den Maschinensicherheits-Seminaren sowie Termine finden Sie unter akademie.vogel.de

Haben Sie Fragen zum Thema, Anregungen oder Feedback? Schicken Sie eine E-Mail an: redaktion.konstruktionspraxis@vogel.de

Den Podcast gibt es auch hier zu Hören:

(ID:50074182)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung