Sicherheitssoftware Gefahrenbewertung an die neue Normenlage angepasst

Redakteur: Ute Drescher

In der CE-Sicherheitssoftware Safexpert 6.0 für Maschinen und Anlagen ist die Gefahrenbewertung an die Vorgaben der neuen Norm EN ISO 14121-1 angepasst worden. Damit erfüllen Maschinenhersteller

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In der CE-Sicherheitssoftware Safexpert 6.0 für Maschinen und Anlagen ist die Gefahrenbewertung an die Vorgaben der neuen Norm EN ISO 14121-1 angepasst worden. Damit erfüllen Maschinenhersteller die aktuellen Vorgaben der Normen für das CE- Zeichen nach Maschinenrichtlinie. Bestehende Projekte mit einer Gefährdungsliste gemäß der abgelösten Norm EN 1050 lassen sich komfortabel umgtellen.

Auch die anstehende Umstellung auf die neue Maschinenrichtlinie 2009 ist in Safexpert® 6.0 hinterlegt und innerhalb der Software verlinkt. Aufgrund der Tatsache, dass die harmonisierte EN ISO 14121-1 die zurückgezogene Norm EN 1050 ersetzt, wurde in der Software die Gefährdungsliste nach EN ISO 14121-1 in Deutsch, Englisch und Französisch integriert. Diese Liste löst die alte, jetzt ungültige Liste nach EN 1050, ab. Die Inhalte der Listen sowie die Struktur der Gefährdungen haben sich durch den Normenwechsel geändert. In der neuen Norm sind die Gefährdungen nun 2-dimensional, indem der Ursprung und mögliche Folgen einer Gefährdung beschrieben werden – eine Darstellung, die die Software übernommen hat.

Die Gefährdungslisten der EN 1050 und der EN ISO 14121-1 unterscheiden sich in Länge und Zusammensetzung. Die neue Struktur und die abweichenden Inhalte verhindern eine 1 zu 1 Zuordnung von alt auf neu. In Zusammenarbeit mit Experten wie u.a. dem TÜV wurde eine Zuordnungstabelle erstellt, die dem Maschinenhersteller eine direkte Anpassung seiner Gefahrenbewertung ermöglicht. Diese automatische Umstellung gestattet eine schnelle Aktualisierung seiner Projekte ohne großen Aufwand und stellt somit eine effiziente Weiternutzung bzw. Wiederverwendung seiner bereits erarbeiteten Lösungen sicher.

Hohe Relevanz für den Maschinenhersteller

Die Gefahrenbewertung ist wesentlicher Bestandteil des Konformitätsprozesses. Das erfordert von Maschinenherstellern, ihre Vorgehensweise zur Erreichung des CE-Zeichens an die neue Norm anzupassen. Nur so ist sicher gestellt, dass das CE-Zeichen im Sinne der Maschinenrichtlinie seine Gültigkeit behält.

Prüfung der Gefahrenanalyse

Nicht nur wegen der Einhaltung der Forderung der Maschinenrichtlinie in Anhang V Absatz 3 a) „Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen“, sondern auch für die effiziente Weiterverwendung der Informationen aus der Gefahrenbewertung wurde in Safexpert die Funktion der Prüfung erweitert. Die Inhalte der Gefahrenbewertung und die Querverweise auf Normen und Richtlinienstellen können jetzt beliebig angeordnet und gefiltert werden. Zur komfortablen Nutzung können die Tabellen in Excel, pdf, RTF exportiert werden.

Mit Safexpert immer einen konformen Prozess zur Einhaltung der Maschinenrichtlinie

Diese Normenanpassung ist nur eine von vielen notwendigen Änderung, die sich durch die neue Maschinenrichtlinie ergeben werden. Jedes Update von Safexpert wurde stets so programmiert, dass die Anwender ihren Prozess und ihre Projekte per Klick updaten können. Das selbständige Durchforsten und Umsetzten der Normen und Richtlinien, das manuelle Anpassen jedes einzelnen Projektes entfällt.

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