Safety Wie sich Sicherheitsanforderungen für Windenergieanlagen einfach erfüllen lassen

Autor / Redakteur: Udo Tappe* / Ute Drescher

Da Windenergieanlagen unter die Maschinenrichtlinie fallen, müssen sie die entsprechenden Vorgaben der funktionalen Sicherheit erfüllen. Die Produkte sowie Service- und Support-Dienstleistungen von Phoenix Contact vereinfachen den Einstieg in die EN ISO 13849-1. So erhält der Konstrukteur eine zuverlässige Lösung, die allen normativen Anforderungen gerecht wird.

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Da Windenergieanlagen unter die Maschinenrichtlinie fallen, müssen sie die entsprechenden Vorgaben im Bereich der funktionalen Sicherheit erfüllen. Als relevante Norm kommt hier insbesondere die EN ISO 13849-1 zum Tragen. Sie betrachtet die Ausfallwahrscheinlichkeit der sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung über den gesamten Lebenszyklus der Anlage – vom Sensor über die Logik bis zum Aktor.

Geht es nach der EU-Maschinenrichtlinie, ist eine Windenergieanlage (WEA) mit einer Produktionslinie zur Montage von Autos oder einer Abfüllanlage für Fruchtsäfte vergleichbar, denn sie ist laut Definition eine Maschine. Angetrieben durch den Wind verfügt die WEA über eine andere Kraftquelle als die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft. Ihre einzelnen, miteinander verbundenen Teile wurden für eine bestimmte Anwendung – die Energieerzeugung - zusammengefügt, wobei mindestens eines der Teile beweglich ist, wie beispielsweise die Generatorwelle.

Gemäß dieser Festlegung fällt die Windenergieanlage unter die EU-Maschinenrichtlinie, die in Deutschland in Form der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz in geltendes Recht umgesetzt worden ist, was ihre Anwendung bei der Konstruktion zwingend notwendig macht. Die bisherige Version der Richtlinie von 1998 wird Ende Dezember 2009 durch eine überarbeitete Fassung ersetzt, wobei sich am Status der Windenergieanlage als Maschine nichts ändert (Bild 1).

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