Maschinensicherheit Was die neue Maschinenverordnung mit sich bringt

Von Jan Vollmuth Lesedauer: 1 min

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Die neue EU-Verordnung Maschinen steht in den Startlöchern: Ihr Text wird voraussichtlich gegen Ende des 2. Quartals 2023 veröffentlicht werden und wenig später in Kraft treten. Was dies für Maschinenhersteller und -betreiber bedeutet, erklärt Experte Johannes Windeler-Frick im Gespräch mit konstruktionspraxis.

Der konstruktionspraxis-Podcast, das Fachmagazin zum Hören, informiert schnell und unterhaltsam über spannende Technikthemen.
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(Bild: ©korkeng / stock.adobe.com)

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde in den letzten Monaten kräftig überarbeitet. Anfang des Jahres wurde der neue Text „EU-Verordnung Maschinen“ vom zuständigen Ausschuss angenommen; jetzt werfen Juristen einen letzten Blick auf das Dokument. Mit der Veröffentlichung der Verordnung kann noch im 2. Quartal gerechnet werden – womit sie Ende 2023 in Kraft treten würde.

Aktuelle technische Entwicklungen berücksichtigt

Die neue EU-Verordnung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie zum Beispiel Künstliche Intelligenz oder Cybersecurity und berücksichtigt Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung der letzten Jahre. Welche Änderungen das neue Dokument nun tatsächlich enthält und wie sich Maschinenbauer und -betreiber darauf schon heute vorbereiten können, beschreibt Johannes Windeler-Frick, Mitglied der Geschäftsleitung der IBF Solutions GmbH mit Sitz im österreichischen Vils, in diesem Podcast Maschinensicherheit des Fachmagazins konstruktionspraxis im Gespräch mit konstruktionspraxis-Redakteur Jan Vollmuth.

Im Podcast werden unter anderem folgende Themen angesprochen:

  • Welche Fristen für die Umsetzung der neuen Maschinenverordnung einzuhalten sind
  • Welche Änderungen und Ergänzungen endgültig verabschiedet wurden
  • Was Maschinenherstellern und -betreibern das Umsetzen der neuen Regelung erleichtert

Die praktische Umsetzung der neuen EU-Verordnung und anderer Richtlinien stellt Unternehmen vor die Aufgabe, einen reibungslosen Ablauf bei der CE-Kennzeichnung zu organisieren. Wie dies gelingen kann, erklärt Johannes Windeler-Frick in einem früheren Podcast der konstruktionspraxis, den Sie hier abrufen können:

Haben Sie Fragen zum Thema, Anregungen oder Feedback? Schicken Sie eine E-Mail an: redaktion.konstruktionspraxis@vogel.de

Den Podcast gibt es auch hier zu Hören:

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