Dokumentation

Von der Notwendigkeit der Dokumentation gestörter Konstruktionsprozesse

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„Ich bin Konstruktionsingenieur, ich muss nur pünktlich das Design fertigstellen“

Mark Twain sagte einmal: „Der Unterschied zwischen einem nahezu richtigen Wort und einem treffenden ist groß – es ist der Unterschied zwischen einem Glühwürmchen und einem Blitz“.

Hier lässt sich der Bogen schlagen von amerikanischer Literatur zu den kaufmännischen Aspekten von Engineering-Projekten. Vorstehende Überschrift beinhaltet nur nahezu richtige Worte; eben „Glühwürmchen“, die nicht zur Plausibilisierung von Sachverhalten geeignet sind. Was ist mit „pünktlich“ gemeint und was mit „das Design“? Präzisierungen würden diese Worte des Konstruktionsingenieurs treffend -zum „Blitz“- werden lassen. Zur eindeutigen Feststellung der Pünktlichkeit ist es notwendig zu wissen, welche Fristen der Projektvertrag für die Fertigstellung des Designs vorsieht. Ist jedoch der Auftraggeber z.B. nicht fristgemäß seinen Verpflichtungen zur Genehmigung des vertragskonformen Designs des Auftragnehmers nachgekommen, so kann hier für den Auftragnehmer ein berechtigter Anspruch auf Bauzeitverlängerung entstehen. Dies gilt jedoch nur, wenn diesem Versäumnis des Auftraggebers auch eine entsprechende vertragskonforme Mitteilung („Notification of Hindrance“, „Behinderungsanzeige“) vorangegangen ist.

Was ist mit „das Design“ gemeint? Ist es jenes Design, welches die im Vertrag enthaltene technische Spezifikation fordert oder jenes, welches der Auftragnehmer ursprünglich angeboten hat? Oder gar jenes, welches der Auftraggeber verbal in einem Meeting gewünscht hat? Auch hier ist Präzisierung gefordert. Präzisierung auf den Grundlagen des Vertrages. Im Projektalltag heißt dies, der Konstruktionsingenieur muss jenes Design umsetzen, welches Eingang in den Vertragsgegenstand gefunden hat. Hierfür ist vom Konstruktionsingenieur umfassende Vertragskenntnis -nicht nur der technischen Spezifikation- gefordert. Und zwar Kenntnis darüber, wie, wann und auf welchem Wege Änderungen in den Vertragsgegenstand gelangen.

Back to square one – zurück zur Einleitung.

Dem eingangs beschriebenen Termin- und Kostendruck im Engineering-Projekt als Auftragnehmer geeignet zu begegnen, heißt zwingend für den Konstruktionsingenieur die relevanten Passagen des Projektvertrages zu kennen und stets buchstabengetreu anzuwenden. Relevant sind hierbei jene Passagen des Projektvertrages, die den geschuldeten Leistungsgegenstand festlegen und jene, welche die Mitteilungspflichten und Formerfordernisse für Abweichungen, Störungen und Änderungen festlegen. Aus dieser Kenntnis heraus sollte der Konstruktionsingenieur im anders als geplant verlaufenden Konstruktionsprozess handeln und entsprechend form- und fristerfordernisgerecht dokumentieren. Diese Dokumentation ist dann selbstverständlich nicht von ihm zur Geltendmachung von Ansprüchen an den Auftraggeber weiterzureichen, sondern an jene Rolle in der eigenen Projektorganisation, in dessen Verantwortungsbereich dies fällt. Meist ist dies der Kaufmännische Projektleiter oder der Claim Manager. Vertragskonformität wird erreicht und Streit um die Kompensation von Mehraufwänden kann vermieden werden. (ud)

* Dipl.-Ing. Jürgen Hahn ist Leiter Beratung bei der 11:55 PM consultants GmbH, Potsdam.

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