CE-Kennzeichen Maschinensicherheit nach dem Brexit

Quelle: Pressemitteilung der Pilz GmbH & Co. KG |

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Nach dem vollzogenen Brexit stellt sich für Maschinenhersteller und -betreiber die Frage, welche Auswirkungen der Austritt auf das Thema Maschinensicherheit hat – denn das Vereinigte Königreich unterliegt nicht mehr den Vorgaben der EU-Maschinenrichtlinie.

CE-Kennzeichnung nach dem Brexit: Ab dem 1. Januar 2023 müssen nahezu alle Unternehmen, die ihre Produkte in das Vereinigte Königreich importieren wollen, zusätzlich das UKCA-Zeichen anbringen.
CE-Kennzeichnung nach dem Brexit: Ab dem 1. Januar 2023 müssen nahezu alle Unternehmen, die ihre Produkte in das Vereinigte Königreich importieren wollen, zusätzlich das UKCA-Zeichen anbringen.
(Bild: Rawpixel Ltd./stock.adobe.com)

Die Konsequenz des Brexit hinsichtlich Maschinensicherheit: Die britische Regierung ein eigenes nationales Konformitätsbewertungsverfahren etabliert. Dazu wurde ein neues Zeichen eingeführt – das UKCA-Mark („United Kingdom Conformity Assessment – UKCA“).

Stichtag 1. Januar 2023

Die Regelungen sahen zunächst vor, dass bis zum 1. Januar 2022 das EU Konformitätsbewertungsverfahren mit CE-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung unter bestimmten Voraussetzungen weiterverwendet werden darf, wenn Maschinen oder Sicherheitskomponenten im Vereinigten Königreich in Verkehr gebracht werden. Ende August 2021 gab die Regierung des Vereinigten Königreiches dann bekannt, dass die Frist für das UKCA-Kennzeichen um ein Jahr, auf den 1. Januar 2023, verschoben wird.

Was bedeutet dies in der Praxis? Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen alle Unternehmen, die seither mit dem CE-Kennzeichen die Konformität ihrer Produkte mit den erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bestätigt haben, nun zusätzlich auch das UKCA-Zeichen führen, und zwar sowohl auf dem Produkt als auch in allen technischen Unterlagen.

Ähnliche Vorgaben wie die CE-Kennzeichnung

UKCA basiert zwar auf ähnlichen Vorgaben wie die CE-Kennzeichnung. Unternehmen benötigen allerdings ggfs. eine sogenannte Baumusterprüfbescheinigung eines „Notified Body“ aus UK, um die UKCA Konformität zu bestätigen.

Sonst könnte es passieren, dass Maschinen ohne UKCA-Zeichen, die in das Vereinigte Königreich importiert werden, im Zoll festgehalten werden.

Der Spezialist für sichere Automatisierungstechnik Pilz rät dringend, sich mit dieser Aufgabe baldmöglichst auseinanderzusetzen, da sie in aller Regel einen hohen Aufwand bedeutet – sowohl für das Aufbringen des Zeichens selbst, als auch verwaltungstechnisch in der technischen Dokumentation. Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2023 ihre Produkte ohne UKCA-Abzeichen in das Vereinigte Königreich einführen, würden nach heutigem Wissensstand einen Gesetzesverstoß bis hin zu einer Straftat begehen.

Eventuelle zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich

Noch größer werden die Herausforderungen, wenn das Vereinigte Königreich auch inhaltlich von den in der EU geltenden Richtlinien und der dazugehörigen harmonisierten Normung abweicht. Dann werden möglicherweise zusätzliche technische Anpassungen am Produkt oder der Maschine selbst notwendig. Der Aufwand hängt vom Grad der Abweichung ab, erfordert aber in jedem Falle konsequente Nachverfolgung und Gesetzes- und Normenwissen.

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Pilz unterstützt z.B. durch Beratung bei den Veränderungsprozessen. Gemeinsam mit der Pilz Tochtergesellschaft in Großbritannien kann Pilz als national Bevollmächtigter eines Herstellers (Authorised Representative) fungieren und im Prozess zur Erlangung einer UKCA-Konformität sowie Problemen mit lokalen Marktaufsichtsbehörden kompetent unterstützen.

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