Podcast Maschinensicherheit
Eine sichere Umgebung für Safety schaffen

Von Jan Vollmuth 2 min Lesedauer

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Ist es in einem Unternehmen um die IT-Sicherheit schlecht bestellt, kann dies die Funktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen beeinträchtigen. Die neue NIS2-Richtlinie schreibt Unternehmen daher umfassende Maßnahmen zum Schutz vor Cyberbedrohungen vor. Wer sie nicht umsetzt, muss mit hohen Strafen rechnen.

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2)  soll die Cybersicherheit in der EU stärken und betrifft eine breitere Palette von Unternehmen und Organisationen als die Vorgängerrichtlinie.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) soll die Cybersicherheit in der EU stärken und betrifft eine breitere Palette von Unternehmen und Organisationen als die Vorgängerrichtlinie.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Um Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) vor Cyberangriffen zu schützen und ein europaweit einheitliches Schutzniveau zu schaffen, hat die EU drei unterschiedlich gelagerte Richtlinien verabschiedet, die in den kommenden Monaten in Deutschland umgesetzt werden müssen: die Maschinenverordnung (MVO), den Cyber Resilience Act (CRA) und NIS2 (Network and Information Security).

Hoher Schaden in Deutschland durch Cybercrime

In den letzten Jahren hat die Zahl der Cyberattacken auf Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur europaweit stark zugenommen. Alleine der deutschen Wirtschaft entstand im Jahr 2024 durch Datendiebstahl, Sabotage und Industriespionage ein Schaden in Höhe von 178,6 Milliarden Euro, so die Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2024“.

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