In unserer Serie „Technik kurz erklärt“ stellen wir regelmäßig Meisterwerke der Konstruktion und besondere Entwicklungen vor. Heute: die Fahrradbeleuchtung.
Fahrradbeleuchtung gibt es seit dem 19. Jahrhundert. Was als Ölfunzel begann, ist heute ein präzise geregeltes System, das Licht effizient formt.
(Bild: www.vaude.com | pd-f)
In Deutschland beginnt die Geschichte der Fahrradbeleuchtung im 19. Jahrhundert mit Kerzen und Öllampen am Fahrrad – Lösungen, die zwar leuchten, aber in der Dunkelheit nur begrenzt Orientierung bieten. Anfang des 20. Jahrhunderts setzen sich Karbidlampen durch.
Karbidlampe erhöht Leuchtkraft
Die Karbidlampe löste Anfang des 20. Jahrhunderts die Öllampe ab. Die Gas-Technologie bot eine rund zehnfach höhere Leuchtkraft.
Die Karbidlampe nutzt Acetylen, das bei der Reaktion von Kalziumkarbid (CaC2) mit Wasser entsteht. Ihr Aufbau umfasst zwei gasdicht verbundene Gefäße: Im unteren befindet sich das Karbid, im oberen das Wasser. Eine fein regelbare Tropfvorrichtung dosiert das Wasser in das Karbidgefäß und setzt die exotherme Umwandlung zu Acetylen in Gang. Das Gas strömt zum Brenner, tritt durch eine möglichst kleine Düse mit hoher Geschwindigkeit aus und verbrennt mit heller, etwa 1960 °C heißer Flamme weitgehend rückstandsfrei. Pro Achtstundeneinsatz werden etwa 250 g Karbid verbraucht; als Rückstand fällt Kalziumhydroxid an. Die Brenndüse besteht üblicherweise aus hitzebeständigem Speckstein, eingefasst in eine Messinghülse. Ein aufsteckbarer Reflektor aus vernickeltem oder verchromtem Blech, Aluminium oder Messing lenkt und streut das Licht.
Gegenüber Öllampen bietet die Karbidlampe eine rund zehnfache Leuchtkraft und reagiert wenig empfindlich auf Zugluft. Daher wurde sie auch im Bergbau genutzt.
Dynamo elektrifiziert Fahrradleuchten
Der Seitenläuferdynamo datiert den erste Schritt der elektrischen Fahrradbeleuchtung.
(Bild: www.pd-f.de)
Der entscheidende Schritt zur verlässlichen Beleuchtung ist jedoch die Elektrifizierung. Der Dynamo markiert diesen Umbruch. Seitenläuferdynamos werden an Gabel oder Rahmen montiert und laufen auf der Reifenflanke mit. Die Reibung am Reifen setzt das kleine Aggregat in Rotation und erzeugt Strom für Scheinwerfer und Rücklicht.
Das Prinzip ist robust und unabhängig vom Akku – in der Praxis aber mit Schwächen: Bei Nässe rutscht die Rolle schon mal durch, der Verschleiß ist hoch, und die Montage kann fehleranfällig sein. Mit Glühfadenlampen bleibt die Lichtausbeute zudem bescheiden.
Erste Dynamo-Scheinwerfer lieferten ungefähr vier Lux,
spätere LED-Varianten auf dieser Basis kamen auf bis zu 17 Lux
Aus heutiger Sicht beinahe dunkel. Auch Halogenlampen verbessern zwar das Gesehenwerden, sorgen aber noch nicht für souveräne Nachtsicht. Heute werden Seitenläufer kaum noch verbaut und selbst an günstigen Rädern vom Nabendynamo abgelöst wurden.
Gasentladungslampen lösen in den 2000er-Jahren dank ihrer enormen Leuchtkraft zunehmend den Dynamo ab.
(Bild: www.bumm.de | pd-f)
Parallel reifen neue Lichtquellen. Ein Meilenstein ist die Gasentladungstechnik: 2006 kommt ein Scheinwerfer mit 130 Lux auf die Straße, offiziell für den Verkehr zugelassen. Eine Gasentladungslampe ist ein Leuchtmittel, das Licht durch eine elektrische Entladung in einem gasgefüllten Glaskolben erzeugt. Zwischen zwei Elektroden beschleunigt ein angelegtes elektrisches Feld freie Elektronen, die mit Gasatomen kollidieren, sie ionisieren und bei der Rückkehr in niedrigere Energiezustände Strahlung emittieren. Je nach Gasfüllung und verwendeten Materialien entstehen charakteristische Wellenlängen im sichtbaren oder unsichtbaren Bereich:
Leuchtstofflampen nutzen Quecksilberdampf und einen Leuchtstoff zur Erzeugung weißen Lichts und gelten als effizient.
Natriumdampflampen arbeiten als Niederdruckvariante mit orangefarbenem Licht oder als Hochdruckversion mit breiterem Spektrum und dienen häufig der Straßenbeleuchtung.
Halogen-Metalldampflampen liefern helles, farbtreues Licht für Bühnen und Stadien.
Xenonlampen erzeugen tageslichtähnliches, helles Licht und werden vor allem in Fahrzeugscheinwerfern eingesetzt.
LED markiert Quantensprung
Den eigentlichen Quantensprung markiert jedoch die LED. 2004 erhält in Deutschland der erste LED-Scheinwerfer die Zulassung. Seither steigt die Performance rasant, während Effizienz und Regelbarkeit zulegen. Moderne LED-Scheinwerfer erreichen heute teilweise bis zu 300 Lux. Wichtig ist dabei die Unterscheidung der Messgrößen:
Lumen beschreibt den Lichtstrom, also wie viel Licht eine Quelle nach allen Seiten abstrahlt.
Lux hingegen gibt die Beleuchtungsstärke auf einer definierten Fläche an. Ein Lux entspricht einem Lumen pro Quadratmeter in zehn Meter Entfernung gemessen.
Für den Alltag relevant: Die StVZO verlangt, dass Fahrradscheinwerfer mindestens zehn Lux erzeugen.
Eine LED ist eine lichtemittierende Diode, die in einem dotierten Halbleiterkristall bei angelegter Vorwärtsspannung Licht durch Elektrolumineszenz erzeugt. Elektronen werden beschleunigt, rekombinieren mit Löchern und senden Photonen aus. Der LED‑Chip sitzt auf der Kathode, ist über einen Bonddraht kontaktiert, in einer Reflektorwanne platziert und von einer Kunststofflinse geschützt, die das Licht verteilt und den Wirkungsgrad erhöht. Die Lichtfarbe wird durch Dotierung und Energielevel der Halbleiterschichten bestimmt.
Multicolor‑LEDs mischen Rot, Grün und Blau. Weißes Licht entsteht oft durch blaue Chips mit gelblicher Phosphorschicht. Optische Elemente wie Streulinsen und Diffusionsscheiben legen Abstrahlwinkel und Lichtverteilung fest. LEDs erreichen typischerweise 20.000 bis 30.000 Betriebsstunden.
Leuchten mit unterschiedlichen Funktionen
Heute gibt es unterschiedlichste Funktionen für Fahrradbeleuchtung: Tagfahrlicht, Rücklichter, Fernlichter, Kurvenlicht und seit 2024 auch die ersten zugelassenen Blinker.
(Bild: www.bumm.de | pd-f)
Mit der LED ziehen zudem Funktionen ein, die zuvor aus der Automobilwelt bekannt waren. Schon 2010 kommt Tagfahrlicht ans Fahrrad. Zuvor hatte sich die Technik Schritt für Schritt weiterentwickelt:
1989 wird erstmals ein Rücklicht für die Gepäckträgermontage zugelassen;
1992 folgt ein Rücklicht mit Standlicht,
1999 ein Scheinwerfer mit Sensortechnik für die automatische Lichtschaltung.
In den 2010er-Jahren wird das Funktionsspektrum dann richtig breit:
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
2011 kommt ein Rücklicht mit Bremslichtfunktion,
2018 Fernlicht,
2022 Kurvenlicht – und
seit Juni 2024 sind Blinker für Fahrräder und E‑Bikes zugelassen.
Nicht jede Innovation ist sofort alltagstauglich verfügbar, denn Regulierung gibt das Tempo mit vor: Akku- und batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter sind beispielsweise erst seit 2013 in voller Breite erlaubt (zuvor nur für Räder unter elf Kilo).
Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes nötig
Normen sorgen dafür, dass Licht dort ankommt, wo es hingehört. So müssen Scheinwerfer zwischen 40 und 120 Zentimetern Höhe montiert sein, Rücklichter zwischen 25 und 120 Zentimetern.
(Bild: www.pd-f.de / Bernd Bohle)
Dass diese Technik auf deutsche Straßen darf, ist kein Selbstläufer. Scheinwerfer für Fahrräder und E‑Bikes benötigen die Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts. Erkennbar ist das an der K‑Nummer: einer Wellenlinie, einem großen K und einer Ziffernfolge. Selbst die Anbauhöhen sind festgelegt: Scheinwerfer müssen zwischen 40 und 120 Zentimetern montiert sein, Rücklichter zwischen 25 und 120 Zentimetern. Solche Normen sorgen dafür, dass Licht dort ankommt, wo es hingehört – auf die Straße vor dem Rad und in das Sichtfeld anderer Verkehrsteilnehmer.
So erzählt die Fahrradbeleuchtung eine klare technische Entwicklung: vom offenen Feuer zur elektro-mechanischen Stromquelle, von Gasentladung zur LED – immer mit dem Ziel, nachts weiter zu sehen und besser gesehen zu werden. Was als Ölfunzel begann, ist heute ein präzise geregeltes System, das Licht effizient formt, Funktionen intelligent steuert und unter klaren Regeln für Sicherheit im Straßenverkehr sorgt.