Gehäuse ATEX-konform und für die Einbauerklärung geprüft

Redakteur: Juliana Schulze

Die EG-Maschinenrichtlinie verlangt seit kurzem von den Hersteller neben der ATEX-Richtlinie für Explosionsschutz zusätzlich auch eine Einbauerklärung für mechanische Komponenten, wie Lüfter, Behälter oder Armaturen.

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Die Konstrukteure des mittelständischen Unternehmens Mez Frintrop beziehen bereits bei der Projektierung der Maschinenumhausung oder von Teilkomponenten für Anlagen den Explosionsschutz gemäß der ATEX-Richtlinie mit ein. Die Herausforderung an Gehäuse mit Explosionsschutz richten sich an die Dichtigkeit, die Belüftung und die Vermeidung von Zündquellen. Die Einzelelemente des Gehäuses müssen gewissenhaft konstruiert und passgenau montiert werden, um dichte Übergänge zu schaffen, sodass keine explosionsfähige Atmosphäre hindurchgelangen kann.

Zündgefahren der exlosionsgefährdeten Bereiche der Maschine dokumentieren

Die Konstrukteure von Mez Frintrop müssen so die Zündgefahren der exlosionsgefährdeten Bereiche der Maschine dokumentieren und durch entsprechende Maßnahmen sichern. „Die Einbauerklärung erfordert unter anderem eine Zündgefahrenanalyse, die dazugehörige Lösungsbeschreibung sowie ein Prüfprotokoll für die technische Dokumentation“, erklärt Henry Frintrop, Vorstand Entwicklung bei Mez Frintrop. „Bei der Auslieferung der unvollständigen Maschine erhält der Kunde von uns die Einbauerklärung, die sämtliche Prüfungen und Konformitätsnachweise entsprechend der Maschinen- und ATEX-Richtlinie enthält.“

Das Leistungsangebot von Mez Frintrop reicht von der Erstellung eines Lastenhefts, über die Skizzierung der Arbeitsbereiche und Ex-Zonen bis hin zum Einsatz von Explosionsklappen, Belüftungseinrichtungen und feuerhemmenden Elementen. Das Unternehmen liefert unter anderem der Lackierindustrie der Automobilbaubranche Gehäuse aus Feinblech und Teilkomponenten für Anlagen, die die Steuer- und Pneumatikmodule gleich mitintegrieren.

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