Maschinenverordnung
Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Von 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Ab 2027 regelt in Europa die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Sicherheit von Maschinen. Sie erfasst erstmals digitale Risiken und stellt höhere Anforderungen an Cybersicherheit, Software und lernfähige Systeme. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die Veränderungen einstellen.

Die neue Maschinenverordnung bringt wesentliche Änderungen in Bezug auf Sicherheitsanforderungen für Maschinenhersteller mit sich. Im Fokus stehen unter anderem kollaborative Roboter, die bestimmungsgemäß verwendet werden müssen.(Bild:  Item Industrietechnik GmbH)
Die neue Maschinenverordnung bringt wesentliche Änderungen in Bezug auf Sicherheitsanforderungen für Maschinenhersteller mit sich. Im Fokus stehen unter anderem kollaborative Roboter, die bestimmungsgemäß verwendet werden müssen.
(Bild: Item Industrietechnik GmbH)

Aktuell gilt in Europa noch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 wird sie jedoch vollständig durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst, die deutlich breiter gefasste Anforderungen formuliert und insbesondere digitale Entwicklungen, vernetzte Systeme und lernfähige Maschinen umfasst. Für Unternehmen bedeutet dieser Übergang nicht nur die Anpassung technischer Dokumentation und Sicherheitskonzepte, sondern auch ein erweitertes Verständnis von Risiken, die sich erstmals über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine erstrecken können.