Wärmemanagement Was sich durch die neuen EU-Verordnung für Kälte- und Klimaanlagen ändert
Ab dem 01. Januar 2020 gelten Verwendungsverbote für bestimmte Kältemittel sowie Neuregelungen und Vorschriften hinsichtlich Betrieb, Service sowie Kennzeichnung von Kälte- und Klimaanlagen. Die Experten von Rittal wissen, was nun zu tun ist.
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Fluorierte Treibhausgase sind als Kältemittel unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen im Einsatz. Künftig sind die Emissionen dieser klimaschädlichen Stoffe zu reduzieren, um ihre Wirkung auf die globale Erwärmung zu verringern – entweder durch gezielte Substitution oder den Einsatz alternativer Technologien.
Die EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (kurz: F-Gase-Verordnung), die seit dem 1. Januar 2015 gilt, will einen Beitrag dazu liefern, industrielle Emissionen bis zum Jahr 2030 um 70 % gegenüber 1990 zu reduzieren.
Emissionen durch fluorierte Treibhausgase senken
Konkret sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der EU um 70 Millionen t CO2-Äquivalent auf 35 Millionen t CO2-Äquivalent bis 2030 sinken. Hieraus ergeben sich ab dem 01. Januar 2020 Verwendungsverbote für Kältemittel mit einem GWP > 2500 sowie Neuregelungen und Ergänzungen für die Wartung, Instandhaltung, Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung der betroffenen kältetechnischen Anlagen.
Im Fokus der EU-Verordnung steht die schrittweise Begrenzung der F-Gas-Mengen zum Schutz der Umwelt. Es muss also sukzessive auf Kältemittel mit niedrigerem GWP-Wert (Global Warming Potential) umgestiegen werden. Wie zukunftsfähig Kühlgeräte sind, hängt u.a. vom eingesetzten Kältemittel ab. Schaltschrank-Kühlgeräte und Chiller von Rittal sind von den ausgesprochenen Verwendungsverboten nicht betroffen und auch nach 2020 weiterhin zugelassen, da sie mit einem hermetisch geschlossenen Kältekreislauf arbeiten und zugelassene Kältemittel verwenden.
F-Gase-Verordnung schreibt regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen vor
Mit Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung sind Betreiber kältetechnischer Anlagen mit einer definierten Menge Kältemittel zu regelmäßigen Dichtigkeitsprüfungen verpflichtet. Inwieweit eine bestehende Anlage von Konsequenzen aus der F-Gase-Verordnung betroffen ist, kann mit dem von Rittal bereitgestellten F-Gase-Rechner ermittelt werden: Nach Auswahl des jeweiligen Kältemitteltyps und der Eingabe der Kältemittelmenge ermittelt das Online-Tool aus den Angaben den GWP-Wert und das entsprechende CO2-Äquivalent. Letzteres bestimmt, welche Maßnahmen man zur Erfüllung der Verordnung ergreifen muss.
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Technik kurz erklärt
Die Entwicklung der Klimaanlage
Hier sind alle Anlagenparameter gemäß Anlagentypenschild sowie die Art des Kältemittels und die Füllmenge pro Kreislauf einzugeben – Ergebnis ist das CO2-Äquivalent der Anlage. Zusätzlich werden die Zulässigkeit einer Kältemittelnachfüllung im Fall einer Leckage sowie eine konkrete Empfehlung für den Betrieb der Anlage angezeigt.
Von Fördermitteln profitieren
Für Unternehmen sind bei Investitionen immer auch die Amortisationszeiten entscheidend. Neben möglichen Einsparungen durch den Austausch älterer klimatechnischer Anlagen gegen neue und effiziente Technologien lässt sich die Amortisationsdauer auch durch Subventionen im Rahmen von Fördermitteln verkürzen.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das Bundesumweltministerium (BMU) Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland; es werden Fördermittel zur Verfügung gestellt, um Betreiber von Anlagen hinsichtlich Effizienz und Treibhausgasminderung zu unterstützen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie die Reduktion der Emission fluorierter Treibhausgase im Bereich Kälte- und Klimatechnik. Anlagenbetreiber können also beim Austausch von Schaltschrankkühlgeräten oder Chillern von Fördermitteln des BMU oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren.
Welche Geräte und welche Maßnahmen konkret gefördert werden, wird individuell geprüft. Ein für die Antragstellung von Fördergeldern spezialisiertes Unternehmen unterstützt Anlagenbetreiber bei allen notwendigen Schritten und prüft, ob für dieselbe Investitionsmaßnahme eine Kumulierung mit weiteren Förderprogrammen möglich ist.
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