Technik kurz erklärt Die Entwicklung des Taschenfaltschirms

Von Dipl.-Ing. (FH) Monika Zwettler 5 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

In unserer Serie „Technik kurz erklärt“ stellen wir regelmäßig Meisterwerke der Konstruktion und besondere Entwicklungen vor. Heute: der Taschenfaltschirm, auch bekannt als Knirps.

Knirps ist seit 1928 eine weltweit registrierte und geschützte Marke für zusammenlegbare Regenschirme mit Teleskop-Gestell – und zum Gattungsnamen für einen zusammenschiebbaren Taschenschirm geworden. (Bild:  Mit freundlicher Genehmigung von Knirps)
Knirps ist seit 1928 eine weltweit registrierte und geschützte Marke für zusammenlegbare Regenschirme mit Teleskop-Gestell – und zum Gattungsnamen für einen zusammenschiebbaren Taschenschirm geworden.
(Bild: Mit freundlicher Genehmigung von Knirps)

Immer wieder schlägt das Wetter Kapriolen und nicht nur in den kalten Jahreszeiten wird es schnell mal nass von oben. Wie praktisch, wenn man dann einen Schirm dabei hat. Besonders gut geeignet sind Schirme, die sich platzsparend in Tasche oder Rucksack verstauen lassen.

Zu verdanken haben wir die Entwicklung des Taschenfaltschirms einem Mann namens Hans Haupt, der am 26. April 1930 ein Patent auf einen „verkürzbaren Schirm“ anmeldete. Wie man liest, fiel es Haupt nach einer nicht vollständig verheilten Kriegsverletzung schwer, gleichzeitig seinen Spazierstock und einen Regenschirm zu tragen. Also suchte er nach einer Lösung für sein Problem – und fand diese, indem er einen Schirm mit zusammenlegbarem Rahmen entwickelte, sodass der Schirm fortan in die Manteltasche passte.

Haupt hatte auch schon einen Namen für seinen Taschenfaltschirm parat – angesichts des Formats bezeichnete er ihn und seine zum Zeitpunkt der Patentanmeldung bereits eingetragene GmbH als „Knirps“.

Die Erfindung betrifft einen Schirm, bei dem die Dachstangen und auch der Stockteil, der beim entspannten Schirm zwischen der Schirmkrone und dem Schirmschieber liegt, teleskopartig zusammenschiebbare Glieder enthalten und ferner die Streben, die an den verschiebbaren Dachstangengliedern angelenkt sind, abseits von ihren Gelenken durch Hilfsstreben abgestützt werden, so daß sie beim Aufspannen des Schirmes um diese Unterstützungspunkte eine Kippbewegung ausführen und dadurch das Herausschieben der Dachstangenglieder bewirken.

Aus der Patentschrift Nr. 606015

Bildergalerie
Bildergalerie mit 20 Bildern

Wie der Knirps entstanden ist

Das berühmte Patent von 1930 war nur eines von vielen – Hans Haupt hatte zu dem Zeitpunkt schon jahrelang an Faltschirmen herumgetüftelt.

  • Bereits 1916 hatte er einen „Verkürzbaren Schirm mit fernrohrartig gegliederten Stockteilen“ beim Reichspatentamt angemeldet. Besonderes Merkmal: eine „Verriegelung, die die Stockspitze in ausgezogener Stellung festhält, hierbei unterhalb eines auf der Stockspitze gleitbaren Hülsenkörpers angreift und durch ein Verschieben des Hülsenkörpers ausgelöst wird“.
  • Der nächste Schritt war die Verbesserung der Faltung des Schirmtuchs. 1919 meldete Haupt einen „Zusammenschiebbaren Schirm“ zum Patent an, dessen „Schirmtuch außer an den beiden Dachstangenenden nur noch am obersten Dachstangenteil, und zwar so weit von der Schirmkrone entfernt befestigt ist, dass es durch das Zusammenschieben der Dachstangenteile in eine einzige Doppelfalte gelegt wird, deren einer Teil den zusammengeschobenen Schirm in seiner ganzen Länge überdeckt“.
  • Als Haupt 1925 sein nächstes Patent, schlicht „Schirm“ benannt, anmeldete, hatte er bereits den idealen Namen für sein Produkt gefunden: Knirps. Außerdem hatte er inzwischen eine gleichnamige GmbH in Berlin gegründet, die die Anmeldung einreichte. 1928 ließ er die bis heute gültige Marke (398527) eintragen. „Das Neue besteht nun darin, dass die Griffhülse mit ihrem oberen Rande bis an die oberen Enden der Dachstreben hinaufreicht. Hierdurch wird einerseits erreicht, dass die Streben bei der Schirmverkürzung von den sich bildenden Tuchfalten getrennt werden, so dass eine Beschädigung des gefalteten Schirmtuchs an den scharfkantigen Streben vermieden wird, und andererseits wird erreicht, dass die Streben und Dachstangen auch in der oberen Hälfte des zusammengeschobenen Schirmgestells nicht aufeinanderliegen und infolgedessen der Schirm zum Auseinanderziehen auch am oberen Ende umfasst werden kann, ohne dass hierbei durch den Druck Schirmstangenteile aufeinandergepresst und dadurch beschädigt werden oder das Auseinanderziehen erschwert wird.
  • Im Jahr darauf meldete die Knirps GmbH eine Weiterentwicklung zum Patent an, „bei dem das Griffrohr an einem etwa kolbenartigen Führungsteil zwischen Streben und Dachstangen einschiebbar ist, gekennzeichnet durch ein mittleres Stockglied, das in ein oberes Stockglied und mit diesem und dem Schirmschieber zusammen in das Griffrohr einschiebbar ist“.
  • 1928 meldete Haupt auf eigenen Namen einen „Verkürzbaren Schirm“ zum Patent an: „Das Neue besteht im Wesentlichen darin, dass das verschiebbare Führungsglied seitlich von den im Stockgliede liegenden Sperrfedern angeordnet ist, um seine Verdrehung und damit auch die des mit ihm verbundenen Griffes zu vermeiden“.
  • 1930 kam dann die Anmeldung, die als Geburtsstunde des Knirps betrachtet wird: „Verkürzbarer Schirm“, angemeldet von der gleichnamigen GmbH mit sieben Patentansprüchen, die sich besonders auf die Hilfsstreben beziehen. „Das Neue“, so heißt es in der Anmeldung, „besteht im Wesentlichen darin, dass die Hilfsstreben mit einem Ende an dem Schirmgestell frei verschiebbar angeordnet sind.“ Erteilt wurde das Patent erst am 23. November 1934.

Fokus auf Marketing und Werbung

Nicht gleich schien die Entwicklung von Haupt von Erfolg gekrönt. Erst Fritz Bremshey, Erbe des gleichnamigen Traditionsunternehmens in Solingen, erkannte das Potenzial und brachte 1932 den ersten Knirps auf den Markt. Zielgruppe waren zunächst nur weibliche Käufer. Um den Verlauf anzukurbeln, setzte Bremshey auf damals neuartige Werbe- und Marketingaktionen, etwa Live-Vorführungen des Knirps in Schaufenstern. So wurde der Knirps bekannt und entwickelte sich allmählich zum Verkaufsschlager.

Nach Kriegsende meldete Haupt seinen „Collapsible umbrella“ unter anderem auch in den USA zum Patent an – der Knirps wurde weltbekannt. Das sorgte für Nachahmer, für Bremshey wurde der Markt enger. Um den Knirps deutlicher von der Konkurrenz abzuheben, führte das Solinger Unternehmen 1969 den roten Punkt als Bestandteil des Markenlogos ein.

Tipp der Redaktion

Mehr Kreativitätstechniken in unseren Whitepapern

In unserer kostenfreien Whitepaper-Serie zum Thema Kreativitätstechniken haben wir verschiedene Methoden für Sie zusammengestellt, erläutern die Vorgehensweisen und zeigen, wofür sich welche Technik eignet.

Die Entwicklung geht weiter

Dem Preisdruck durch Importe aus Fernost konnte Bremshey dennoch auf Dauer nicht standhalten. Anfang der 1980er Jahre ging das Unternehmen in Konkurs. Nach dem Zusammenbruch und dem Auslaufen der Produktion wurde im August 1982 der Schirmbereich zusammen mit dem Markennamen „Knirps International“ von Kortenbach & Rauh in Solingen übernommen, doch die Produktion wurde 1999 eingestellt. 2003 wurde in Solingen die Knirps Licence Corporation GmbH & Co. KG mit dem Geschäftsziel der internationalen Lizenzvergabe der Marke Knirps gegründet. Im Oktober 2005 übernahmen die Unternehmen Doppler & Co. GmbH (Österreich) und Strotz AG (Schweiz) die Marke Knirps. Die Knirps International GmbH konzentriert sich nun ausschließlich auf die Lizenzierung der Marke Knirps und auf die Produktentwicklung weltweit.

Bis heute steht die Entwicklung um Regenschirme und Co. nicht still – immer wieder gehen Patentanträge ein, beispielsweise für aufblasbare Schirme oder Schirme mit Beleuchtung.

Bildergalerie
Bildergalerie mit 20 Bildern

Quellen:

knirps.de

www.dpma.de

patents.google.com

(ID:49811932)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung