Gussteile Richtlinie für Festigkeitsnachweis erarbeitet
Das Forschungskuratorium Maschinenbau (FKM) hat die Richtlinie „Rechnerischer Festigkeitsnachweis für Maschinenbauteile“ erarbeitet, die einen umfassenden statischen und zyklischen
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Das Forschungskuratorium Maschinenbau (FKM) hat die Richtlinie „Rechnerischer Festigkeitsnachweis für Maschinenbauteile“ erarbeitet, die einen umfassenden statischen und zyklischen Festigkeitsnachweis ermöglicht. Sie gilt für Bauteile aus Gusseisen, Stahl- und Temperguss aus allen Bereichen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Richtlinie gilt analog aber auch für alle anderen Industriebereiche, wo belastungsoptimierte Bauteile gefordert sind. Ausgangspunkt der Berechnungen sind die nach Normen und anderen Vorschriften gewährleisteten Festigkeitswerte, Endergebnisse die jeweilige Bauteilauslastung unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsfaktoren. Die Berechnung sollte mit den Nennspannungen durchgeführt werden, kann aber auch mit örtlich elastisch bestimmten Spannungen vorgenommen werden. Die Richtlinie ist modular und rechentechnisch aufbereitet. Im Ergebnis erhält der Konstrukteur ein belastungsgerecht konstruiertes und dauerfestes Bauteil. Bestehende Konstruktionen können auf unpassende Dimensionierung überprüft werden. Leichtbau in Guss ist so sicher möglich. In einem bei der ZGV-Zentrale für Gussverwendung in Düsseldorf kostenfrei erhältlichen Sonderdruck wird dieses für den gesamten Maschinenbaubereich anwendbare Regelwerk vorgestellt und das Konzept der FKM-Richtlinie am Beispiel von Eisengussteilen näher spezifiziert. Damit wird dem interessierten Gusskonstrukteur ein schnelles Ermitteln des Festigkeitsnachweises auf Basis örtlicher Spannungen im Nachweispunkt ermöglicht.
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