Neue EU-Maschinenverordnung
Wenn der Betreiber zum „Hersteller“ wird

Quelle: Pressemitteilung 13 min Lesedauer

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Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Jens Müller, Certified Machinery Safety Expert (CMSE) und zertifizierter Sachverständiger für Maschinensicherheit, gibt seine Einschätzung dazu ab, was Branchenangehörige unternehmen sollten.

Jens Müller ist Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens „Müller & Partner Sachverständige".(Bild:  LauraBoysenFotografie)
Jens Müller ist Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens „Müller & Partner Sachverständige".
(Bild: LauraBoysenFotografie)

Herr Müller, am 20. Januar 2027 löst die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Sie gilt ab diesem Stichtag in allen Mitgliedsstaaten der EU. Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Verordnung und Richtlinie?

Eine Richtlinie ist ein europäisches Regelwerk, das von den Mitgliedstaaten in nationale Gesetzgebung überführt werden muss. Im Gegensatz zu einer europäischen Verordnung haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, von den Anforderungen der europäischen Richtlinien abzuweichen. Vielmehr muss jedes Land innerhalb Europas den Richtlinien-Text in eigenen Gesetzestext umsetzen. Es gibt also diesbezüglich Spielraum. Anders verhält es sich mit der neuen EU-Maschinenverordnung. Sie ist ab dem Tag ihres Inkrafttretens verpflichtend für den europäischen Wirtschaftsraum. On top greift die Stichtagsregelung. Das heißt: Es gibt keinerlei Übergangsfristen. Die MVO tritt am 20. Januar 2027 umgehend in Kraft, von heute auf morgen braucht es also neue Strukturen oder es müssen neue Prozesse angewendet werden. Für betroffene Unternehmen heißt das, sich frühzeitig zu informieren und rechtzeitig zu planen.