Risikoanalyse – Teil 1 Methoden zur Risikoeinschätzung
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Die neue Maschinenverordnung, die 2027 in Kraft treten wird, enthält zusätzliche Anforderungen an die Risikoanalyse. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen und wichtigen Parameter einer Risikoeinschätzung.
Nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG darf ein Hersteller von Maschinen keine Maschinen in Verkehr bringen, von denen eine Gefahr ausgeht. Zum Nachweis führt er eine CE-Konformitätsbewertung durch, die das Erstellen einer Risikoanalyse umfasst. Maschinen dürfen nur dann ein CE-Zeichen tragen, wenn der Bewertungsprozess komplett durchlaufen wurde und die Risikoanalyse zeigt, dass die Maschine sicher ist.
Artikelserie
Methoden und Verfahren zur Risikoeinschätzung
Bei diesem Beitrag handelt es sich um den ersten Teil einer zweiteiligen Reihe über Methoden und Verfahren zur Risikoeinschätzung. Im zweiten Teil beschreibt Autor Rolf Brunner die verschiedenen Verfahren zur Risikoanalyse. Hier geht es zum Artikel „Risikoanalyse – Teil 2“
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