Verbindungselement Maschinenrichtlinie kinderleicht erfüllen

Redakteur: Juliana Schulze

Vor einem Jahr ist die neue Maschinenrichtlinie in Kraft getreten. Noch immer haben nicht alle Hersteller von Maschinen und Anlagen eine wirtschaftliche Lösung umgesetzt, um die Auflagen des Anhangs 1.4.2.1. zu erfüllen. Die Captive Snap Joiner von Dirak erfüllen die Auflagen.

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Die Snap Joiner werden durch eine zusätzlich angebrachte Feder im Einsatz unverlierbar mit dem ersten Blech verbunden z.B. mit einer Maschinen-Abdeckung. (Bild: Dirak)
Die Snap Joiner werden durch eine zusätzlich angebrachte Feder im Einsatz unverlierbar mit dem ersten Blech verbunden z.B. mit einer Maschinen-Abdeckung. (Bild: Dirak)

Die Maschinenrichtlinie zu erfüllen, ist Grundlage für die CE Kennzeichnung. Ohne diese Kennzeichnung darf ein Gerät oder eine Maschine innerhalb der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Auch für die Hersteller von Maschinen und Anlagen haben sich mit der neuen Maschinenrichtlinie neue Änderungen ergeben. So beschreibt der Anhang 1.4.2.1 der Maschinenrichtlinie für die Herstellung von Betriebsmitteln eine wesentliche Veränderung. Demnach dürfen sich die Befestigungen feststehender trennender Schutzeinrichtungen nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei müssen die Befestigungsmittel nach dem Abnehmen der Schutzeinrichtungen mit den Schutzeinrichtungen oder mit der Maschine verbunden bleiben. Auch dürfen trennende Schutzeinrichtungen, soweit möglich, nicht in der Schutzstellung verbleiben, wenn die Befestigungsmittel bereits gelöst wurden.

Änderung der Maschinenrichtlinie verlangt unverlierbare Schrauben

So wurden und werden die Kapselungen der Maschinen hauptsächlich durch Schrauben, bei höherwertigen Lösungen durch Drehriegel oder Joiner an der Maschine befestigt. Durch die Änderungen der Richtlinie können Drehriegel - wie üblich - weiterverwendet werden, allerdings kommen bei bei der Verwendung von Schrauben im Regelfall nur noch unverlierbare Schrauben zum Einsatz. Diese Schrauben bestehen aus mehreren Einzelteilen und werden aufwendig montiert. So wird erst die Befestigungsmutter /Hülse von hinten fixiert, bevor von vorn die Schraube eingedreht werden kann. Dieses Vorgehen ist sehr umständlich und zeitaufwändig, denn wenn hohe Stückzahlen verwendet werden sollen, werden Investitionen in Maschinen zur Verarbeitung der Schrauben notwendig. Diese Maschinen wiederum erlauben es die Hülse von vorn in der Einbauöffnung zu vernieten, sodass dann die Schraube von vorn eingebracht werden kann.

Einfache und flexible Lösung: Der Captive Snap Joiner

Mit den Captive Snap Joinern bietet Dirak eine deutlich einfachere und flexiblere Lösung für dieses Problem an. Diese Lösung basiert auf den Snap Joinern, die mehrere Bleche fest miteinander verbinden und unter anderem bei den großen Herstellern der Elektrotechnik im Schaltanlagen- oder Steuerungsbau zur schnellen Montage der Gehäuse eingesetzt werden. Die Captive Snap Joinern verbinden die Bleche durch einen einfaches Einklipsen in die dafür vorgesehene Einbauöffnung. Eine zusätzlich angebrachte Feder im Snap Joiner verbindet das erste Blech unverlierbar, beipsielsweise mit einer Maschinen-Abdeckung.

Kraftschlüssige Verbindung machen Joiner rüttelsicher

Das Prinzip der einfachen Montage bleibt erhalten, durch nur ein einteilig komplett vormontiertes Bauteil. Das wird einfach von vorn, auch ohne maschinelle Unterstützung, in die Einbauöffnung gesteckt und stellt damit eine feste Verbindung her. Die Captive Snap Joiner sind im Einsatz durch die kraftschlüssige Verbindung rüttelsicher. Neben der einfachen Montage kann der Joiner im Servicefall einfach durch ein geeignetes Werkzeug, beispielsweise mit dem Schraubendreher Phillips H2, von vorn demontiert werden. Nach einer viertel Umdrehung springt der Captive Joiner durch Druck einer Feder etwa 2 mm aus der Einbauöffnung heraus. Wenn der Servicefall beendet ist, wird das Blech mit den Joinern einfach wieder in die vorhandenen Einbauöffnungen eingedrückt. Damit kann die Montagezeit um etwa 90 Prozent eingespart werden. (jus)

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