Produkthaftung
Aus der rechtlichen Praxis: Industriehaftung

Das Gespräch führte Juliana Pfeiffer 4 min Lesedauer

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Über die Haftung für Industrieprodukte und deren Fehler kursieren viele Mythen und Halbwahrheiten. Vieles wird enorm übertrieben, manches dagegen etwas unterschätzt. Im Interview erläutert Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt bei der Noerr Partnergesellschaft mbB, was es hierbei zu beachten gilt.

Damit es nicht erst zur Produkthaftung kommt, „ist es eine Aufgabe für alle Einzelabteilungen, ihren Job richtig zu machen, also F&E, Einkauf, Fertigungsüberwachung, Zertifizierung, Warenausgang, Logistik, Technische Redaktion und After-Sales-Kundenbetreuung“, sagt Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt bei der Noerr Partnergesellschaft mbB. (Bild:  Prof. Dr. Thomas Klindt)
Damit es nicht erst zur Produkthaftung kommt, „ist es eine Aufgabe für alle Einzelabteilungen, ihren Job richtig zu machen, also F&E, Einkauf, Fertigungsüberwachung, Zertifizierung, Warenausgang, Logistik, Technische Redaktion und After-Sales-Kundenbetreuung“, sagt Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt bei der Noerr Partnergesellschaft mbB.
(Bild: Prof. Dr. Thomas Klindt)

Herr Prof. Dr. Thomas Klindt, wann spricht man von Produkthaftung?

Produkthaftung beschreibt das Industrierisiko, bei Schadensfällen direkt als Hersteller verklagt zu werden. Also ohne Rücksicht oder auch nur Bedeutung von Verträgen und Vertragsbeziehungen: hat Ihr fehlerhaftes Produkt jemanden anderes geschädigt, hat er/sie einen Anspruch direkt aus Gesetz. Das ist hart und international so gültig. Dagegen hilft nur, konsequent fehlerfreie Produkte auszuliefern – und eine vernünftige Produkthaftpflichtversicherung.