Produkthaftung Aus der rechtlichen Praxis: Industriehaftung
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Über die Haftung für Industrieprodukte und deren Fehler kursieren viele Mythen und Halbwahrheiten. Vieles wird enorm übertrieben, manches dagegen etwas unterschätzt. Im Interview erläutert Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt bei der Noerr Partnergesellschaft mbB, was es hierbei zu beachten gilt.
Herr Prof. Dr. Thomas Klindt, wann spricht man von Produkthaftung?
Produkthaftung beschreibt das Industrierisiko, bei Schadensfällen direkt als Hersteller verklagt zu werden. Also ohne Rücksicht oder auch nur Bedeutung von Verträgen und Vertragsbeziehungen: hat Ihr fehlerhaftes Produkt jemanden anderes geschädigt, hat er/sie einen Anspruch direkt aus Gesetz. Das ist hart und international so gültig. Dagegen hilft nur, konsequent fehlerfreie Produkte auszuliefern – und eine vernünftige Produkthaftpflichtversicherung.
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