Elektromotoren

Gesetzliche Mindestwirkungsgrade erhöhen die Wirtschaftlichkeit von Elektromotor-Lösungen

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Effizienzklasse IE2 wird bald der "Mindeststandard" sein

Bereits seit Ende 2009 kennzeichnet Hersteller Siemens seine Motoren mit den neuen Effizienzklassen sowie dem Strombedarf, der IE-Nomenklatur und der Nominalspannung. Gerade für die Nachrüstung effizienterer Motoren ist auch für viele Maschinen- und Anlagenhersteller interessant: Siemens bietet bei seiner Baureihe 1LE1 die IE1- und IE2-Motoren mit den gleichen Einbaumaßen an.

Dies ist deshalb wichtig, weil gemäß der EU-Verordnung Nr. 640/2009 Motorenhersteller ab 16.06.2011 im EU-Wirtschaftsraum nur noch hocheffiziente Asynchronmotoren IE2 oder höher in Verkehr bringen dürfen. Genau gesprochen betrifft das 2-, 4- und 6-polige 50-Hz- und 60-Hz-Motoren im Leistungsbereich zwischen 0,75 kW und 375 kW. Für Hersteller von Maschinen und Anlagen bedeutet das, dass sie dann für die Betriebsart S1 nur noch Motoren mit einem Mindestwirkungsgrad gemäß IE2 verbauen dürfen.

Was in der EU ab diesem Datum nun vorgeschrieben ist, ist in anderen Ländern der Welt bereits Standard oder in der Einführungsphase. In Brasilien gilt diese Regelung bereits seit 08.12.2009, in der Schweiz und in China wird sie am 01.07.2011 in Kraft treten. Wer zum Beispiel in die USA exportiert, kennt diese scharfen Umweltgesetze schon. Denn dorthin dürfen ab 19.12.2010 sogar nur noch Motoren mit dem besonders hohen Effizienzgrad NEMA Premium (entspricht IE3) geliefert werden. Am 01.01.2011 zieht Kanada entsprechend nach.

Wie sinnvoll dieser ganze Prozess ist, verdeutlichen folgende Zahlen: Der Einsatz von IE2-Motoren ermöglicht eine Steigerung des Wirkungsgrads abhängig von der Leistung um zwei bis sieben Prozent gegenüber IE1-Motoren. Dadurch lohnt sich eine Umstellung nicht nur energetisch, sondern birgt in den meisten Fällen einen klaren wirtschaftlichen Nutzen. So kann sich je nach Anwendung eine Umstellung von IE1 auf IE2 schon innerhalb von weniger als zwei Jahren amortisieren.

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