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Betriebsartenwahl per Touchpanel
Da ein Touchpanel jedoch sicherheitstechnisch nicht bewertet werden kann, müssen andere Mechanismen greifen. Euchner hat hierfür ein Verfahren entwickelt, mit dem eine Betriebsartenwahl per Touchpanel möglich ist. Das Verfahren wurde von der IFA geprüft und bestätigt.
Das EKS FSA initiiert am Ausgang LA beim Stecken eines Schlüssels einen Impuls, der in der sicheren Steuerung einen vorgegebenen Ablauf startet. In der Folge wird eine Erwartungshaltung an das Touchpanel und an die SPS, die ja ebenfalls eine nicht sichere Einheit ist, aufgebaut. Erfolgen innerhalb einer festgelegten kurzen Zeitspanne die richtigen Reaktionen des Systems, arbeiten beide Systeme korrekt.
Gleichzeitig wird über den Bus ein ausgewähltes Datenwort gesendet. Eine Betriebsartenwahl ist eine Anwahl eines Maschinenparameters. Für die Parametrierung werden in der EN ISO 13849-1 Forderungen gestellt. Eine davon betrifft die Kommunikation auf dem Bus. Das Datenwort vom EKS erfüllt deshalb alle Bedingungen für ein sicheres Bussystem. Die Datenmuster für die verschiedenen Zugangsstufen zur Betriebsartenwahl sind so gewählt, dass eine Verfälschung mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit erkannt wird.
Zweifache Parametereingabe
Die Norm fordert außerdem, dass eine Parametereingabe nicht nur einmal, sondern zweimal erfolgen muss. Die Eingabemechanismen müssen sich dabei voneinander unterscheiden. Diese Methode ist von PCs gut bekannt, bei denen eine Eingabe häufig mit der Frage beantwortet wird, ob die Aktion wirklich durchgeführt werden soll. Bei der Betriebsartenwahl hat diese Frage eine sicherheitstechnische Bedeutung. Zusammen mit den Prüfmechanismen, die durch den zweiten Kanal des EKS über LA gestartet wurden, kann ein Touchpanel dann den PL e erfüllen.
Durch die Verwendung des EKS wird eine sehr hohe Qualität der Zugangsbeschränkung erreicht. Das ist für den Maschinenbetreiber im Falle eines Unfalls wichtig, da hiermit die berechtigte Verwendung eines Schlüssels nachgewiesen werden kann. Es ist aber auch für den Maschinenhersteller ein großes Plus, da die Forderung der Maschinenrichtlinie zur Beschränkung des Anwenderkreises sehr einfach erfüllt wird.
Schulungen auf dem Schlüssel dokumentieren
Zudem können vom Maschinenhersteller zusätzliche Schulungen für Maschinenbetreiber angeboten werden. Die Schulungen können auf dem Schlüssel des EKS dokumentiert werden. Das ist vor allem bei zwei neuen Betriebsarten notwendig, die zusammen mit der Beschreibung der Betriebsartenwahl in den C-Normen eingeführt wurden. Die Betriebsarten „Automatikbetrieb mit manuellem Eingriff“ sowie „Service“. In beiden Betriebsarten ist die Arbeit an einer Maschine besonders gefährlich. In „Automatik mit manuellem Eingriff“ kann beispielsweise das Ankratzen eines Werkstücks bei voller Geschwindigkeit der Maschine erlaubt werden – falls irgend möglich mindestens in Verbindung mit einem Zustimmtaster. Dennoch ist bei diesen Arbeiten ein ganz besonderes Wissen um das Risiko erforderlich, das der Hersteller seinen Kunden in Schulungen vermitteln kann. Erst danach wird dann ein passender elektronischer Schlüssel für das EKS ausgegeben.
Speziell für den Maschinenhersteller ist die zweite neue Betriebsart „Service“ gedacht. Hier kann sehr frei gearbeitet werden. Und das ist beim ersten Aufstellen einer Maschine auch nötig. Vielfach wird bei dieser Tätigkeit heute mit manipulierten Schutzeinrichtungen gearbeitet. Häufig sind Sicherheitsschalter zu sehen, die am Boden liegen. Natürlich mit gestecktem Betätiger, denn die Maschinenteile müssen ja laufen können. Das ist jedoch ein eindeutiger Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung. Er kann damit gerechtfertigt werden, dass es keine andere Möglichkeit zum Aufbau einer Maschine gibt. Genau deshalb wurde die neue Betriebsart „Service“ geschaffen, die den Aufbau und andere Servicearbeiten vorsieht und damit legalisiert.
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