Die neue Maschinenverordnung wird die bisherige Maschinenrichtlinie als wichtigsten normativen Rahmen der funktionalen Sicherheit von Maschinen ablösen. Was die neue Verordnung für Maschinenhersteller sowie -betreiber mit sich bringt, erklärt Klaus Dürr, Vice President der Standards Group beim sicheren Automatisierer Pilz.
(Bild: Grecaud Paul - stock.adobe.com)
Warum wurde die bestehende Maschinenrichtlinie überarbeitet?
Klaus Dürr: Die EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) findet seit 2009 verbindlich Anwendung – inzwischen also knapp 15 Jahre. Die EU-Kommission als Herausgeberin von EU-Richtlinien prüft diese regelmäßig auf Aktualität, um Anpassungen an neue Anforderungen und Entwicklungen, wie etwa den Stand der Technik, zu gewährleisten. Vergleicht man die Automatisierung und den Maschinenbau heute mit den Anforderungen und Technologien von vor 15 Jahren, wird deutlich, dass die Überarbeitung mehr als Sinn ergab. Digitalisierung und Vernetzung sowie die damit verbundenen neuen Themen Industrial Security und Künstliche Intelligenz (KI) sind dabei die Fabrikhallen und die darin befindlichen Maschinen und Anlagen stark zu verändern. Betrachtet man die Veränderungen, die in die neue Maschinenverordnung Eingang gefunden haben, trägt sie diesen technologischen Veränderungen der letzten Jahre Rechnung – sowohl was Digitalisierung als auch Industrial Security betrifft.
Wo findet die neue Verordnung Anwendung?
„Betrachtet man die Veränderungen, die in die neue Maschinenverordnung Eingang gefunden haben, trägt sie diesen technologischen Veränderungen der letzten Jahre Rechnung“, Klaus Dürr, Vice President Standards Group bei Pilz.
(Bild: Pilz GmbH & Co. KG)
Unabhängig von Herstellungsort und -datum unterliegen alle Sicherheitskomponenten und Maschinen, die im europäischen Wirtschaftsraum hergestellt, eingeführt und eingesetzt werden, der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Sie müssen eine CE-Kennzeichnung als ein Konformitätsmerkmal nachweisen. Mit diesem Zeichen dokumentiert ein Hersteller, dass er die für sein Produkt relevanten europäischen Binnenmarktrichtlinien berücksichtigt hat und, dass eines der zulässigen Verfahren zur Konformitätsbewertung angewendet wurde. Die neue Verordnung erfasst weiterhin Maschinen sowie zugehörige Produkte, erweitert die Sicherheitsbauteile jedoch um Software.
Welches sind die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung und worin bestehen diese?
Hier würde ich gerne die vier wichtigsten nennen:
Besonders gefährliche Maschinen
Wesentliche Veränderung
Digitale Betriebsanleitung und
Industrial Security
Was hat sich bei „Besonders gefährlichen Maschinen“ geändert?
Die neue Maschinenverordnung listet unter Anhang I, Part A sechs Maschinenkategorien unter „potentially high risk machinery“ (– in der Maschinenrichtlinie war dies bisher unter Anhang IV zu finden) – u. a. im Bezug zur künstlichen Intelligenz –, für die Maschinenhersteller nicht mehr wie bisher eine Konformität in Verbindung mit einer harmonisierten Norm selbst erklären können. In Zukunft muss dafür eine benannte Stelle hinzugezogen werden. Für Maschinenkategorien, die in Part B gelistet sind, kann jedoch weiterhin mithilfe der internen Fertigungskontrolle in Kombination mit einer harmonisierten Norm die Konformität zur Maschinenverordnung erklärt werden.
Buchtipp: Die neue EU-Maschinenverordnung
Das Buch vermittelt einen schnellen Überblick über die Neuerungen in der EU-Maschinenverordnung. Es weist auf wichtige Änderungen bei der praktischen Anwendung des Regelwerks hin und zeigt die notwendigen innerbetrieblichen Anpassungen in der Konstruktion und Dokumentation auf. Dazu werden digitale Dokumente wie der Guide der Europäischen Kommission, Volltexte einschlägiger EU-Verordnungen, Interpretationspapiere und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.
Wie ist neu hinsichtlich wesentlicher Veränderungen von Maschinen?
Die Verordnung wurde um Begriffsbestimmungen zur Definition einer wesentlichen Veränderung von Maschinen erweitert. Ein erneutes Konformitätsbewertungsverfahren ist für die Sicherheit von Maschinen immer dann erforderlich, wenn eine Maschine tiefgreifend technisch verändert wird. Dabei wird (Kapitel 2, Artikel 15) klargestellt, dass diejenige Person, die eine Maschine wesentlich verändert, alle Herstellerpflichten zu erfüllen hat.
Was verbirgt sich hinter dem Punkt digitale Betriebsanleitung?
Die Lieferung der Betriebsanleitung in digitaler Form ist jetzt zugelassen. Auf Wunsch des Kunden wird der Hersteller verpflichtet, die Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung zu stellen (Artikel 10 (7.)). Zudem wurde eine verbindliche Kennzeichnungspflicht auf der Maschine und in den Begleitunterlagen mit Hinweis auf die digitale(n) Zugriffsmöglichkeit(en) eingeführt. Daneben wurde auch eine digitale EU-Konformitätserklärung zugelassen. Unvollständige Maschinen dürfen ebenfalls mit digitaler Montageanleitung und digitaler Einbauerklärung geliefert werden.
Buchtipp IT-Sicherheit
Die beiden Fachbücher „Industrial IT Security“ und „Cybersicherheit“ führen Sie grundlegend und praxisnah an die aktuellen Herausforderungen der IT-Sicherheit heran. „Industrial IT Security“ legt einen Fokus auf den Schutz vernetzter Steuer- und Sensorsysteme in heutigen Produktionsanlagen entlang der Automatisierungspyramide. „Cybersicherheit“ beleuchtet das Thema stärker aus einer Management-Perspektive und geht dabei insbesondere auf die drei technischen Aktionsfelder IT, IoT und OT sowie auf die Unternehmensorganisation und das Risikomanagement ein.
Innerhalb der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Anhang III stellt die Maschinenverordnung neu Anforderungen an die Cybersecurity unter 1.1.9 „Protection against corruption“. Bedrohungen durch Cybersecurity dürfen die Sicherheitsfunktionen der Maschine nicht beeinträchtigen. So wird die Industrial Security verpflichtendes Element für die Sicherheit von Maschinen und ist nicht länger nur Auslegungssache des Inverkehrbringers der Maschine. Hersteller werden ihre bestehenden Securitykonzepte hinsichtlich dessen überarbeiten müssen.
Stand: 08.12.2025
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Wie wird mit den sogenannten harmonisierten Normen verfahren?
Eine Überarbeitung der über 800 dazugehörigen EU-Normen ist notwendig, um die Anforderung der neuen Maschinenverordnung zu erfüllen. Die EU startete über CEN (Europäisches Komitee für Normung) und CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) ein entsprechendes Programm. Mit der festgelegten „Übergangszeit“ von 42 Monaten haben die Normengremien jetzt viel Arbeit vor sich. Es bleibt also spannend, ob bis zur verpflichtenden Anwendung der Maschinenverordnung die relevanten Normen als harmonisierte Normen zur Verfügung stehen.
Wann wird die neue Maschinenverordnung in Kraft treten?
Wie jede EU-Verordnung tritt die Maschinenverordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt und ohne Übertragung in nationales Recht in Kraft. Mit der Veröffentlichung ist im Juli zu rechnen. Für neue Maschinen bedeutet es, dass die Hersteller danach wie gesagt 42 Monate Zeit haben, den veränderten Vorgaben vollständig entsprechen zu müssen und damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Daher wurde diese „Übergangsfrist“ von 42 Monaten auch lange verhandelt. Diese wird dann ab Januar 2027 (Stichtagsregelung) fällig.
Muss man etwas in der Übergangsfrist beachten? Was passiert, wenn ein Maschinenbauer die Frist nicht einhält?
Durch die Stichtagsregelung kann der Begriff Übergangsfrist auch leicht falsch interpretiert werden. Die bisherige Maschinenrichtlinie muss bis zur verpflichtenden Anwendung der neuen Maschinenverordnung im Januar 2027 weiterhin erfüllt sein und wird auch bis dahin in der Konformitätserklärung so bestätigt. Ab dem Stichtag Januar 2027 der Verpflichtenden Anwendung der Maschinenverordnung muss diese auch in der Konformitätserklärung bestätigt werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Vorgaben der Verordnung erfüllt sein. Falls nein verstößt der Hersteller gegen ein geltendes EU-Gesetz.
Wie sollten sich Konstrukteure und Entwickler idealerweise auf die Neuerungen vorbereiten?
Pilz unterstützt seit Jahren Hersteller von Maschinen mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot für Maschinensicherheit von der Sicherheitsanalyse über Validierung bis zur CE-Kennzeichnung. Meine Kolleginnen und Kollegen beraten Kunden bei einer wesentlichen Veränderung an Maschinen und Anlagen nach den Anforderungen der Maschinenverordnung. Auch die neuen normativen Anforderungen an Security haben sie im Blick. Dafür erweitert Pilz aktuell sein Dienstleistungsangebot um entsprechende Schulungen im Bereich Industrial Security.