Maschinenrichtlinie Ein Muss für Großanlagen

Redakteur: Jan Vollmuth

Ein neues Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stellt klar: Die Maschinenrichtlinie muss auch auf industrielle Großanlagen angewandt werden.

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Die Maschinenrichtlinie muss auch auf industrielle Grossanlagen verwandt werden. (Bild: Kothes! / Kempen Ndrh.)
Die Maschinenrichtlinie muss auch auf industrielle Grossanlagen verwandt werden. (Bild: Kothes! / Kempen Ndrh.)

Schon am 10. März 2006 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Anwendung der Maschinenrichtlinie auf verkettete Anlagen klargestellt. Das aktuelle, am 5. Mai 2011 erschienene Papier greift nun die Punkte des Vorgängers auf. Es wurde aber grundsätzlich überarbeitet, um den Anforderungen der seit dem 29.12.2009 gültigen neuen Maschinenrichtlinie gerecht zu werden.

Neben klaren Kriterien und einem einfachen Ablaufdiagramm, mit dem sich bestimmen lässt, ob die Gesamt-CE-Kennzeichnung einer Gesamtheit von Maschinen erforderlich ist, nimmt das Interpretationspapier auch zur Anwendung der Maschinenrichtlinie auf industrielle Großanlagen, wie Hüttenwerke, Kraftwerke, Raffinerien oder chemische Großanlagen, Stellung.

Hierzu wird angemerkt, dass in den meisten Fällen zwar keine CE-Kennzeichnung für die gesamte Großanlage erforderlich ist, aber die Großanlage in sinnvolle Abschnitte (Teilanlagen) zu zerlegen ist, für die dann die CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie erforderlich ist.

Hersteller und Betreiber sind gefordert

Mit dem Interpretationspapier wird also klargestellt, dass sich Hersteller und Betreiber intensiv mit der Maschinenrichtlinie befassen müssen, um ggf. die ab dem 29.12.2009 neu erstellten oder geänderten Anlagenteile hinsichtlich ihrer Einordnung in die Maschinenrichtlinie zu prüfen und die CE-Kennzeichnung vorzunehmen.

Der bundesweit und in Österreich, Schweiz agierende Spezialist für technische Dokumentationen Kothes! bietet hierzu umfassende Dienstleistungen, wie Beratung, Schulung, Risikobeurteilung und Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung und der sicherheitstechnischen Bewertung und Auslegung von Anlagenteilen. (jv)

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