EU-Maschinenverordnung EU 2023/1230 – jetzt veröffentlicht
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Aktualisiert am 19.01.2024 Von Dipl. -Ing Alois Hüning* 3 min Lesedauer

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Am 29.Juni 2023 wurde die Europäische Maschinenverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Maschinenverordnung erhielt die Identifikationsnummer EU 2023/1230 und ist im Journal L 165 veröffentlicht. Nach 20 Tagen tritt diese Verordnung in Kraft und ist ab dem 20. Januar 2027 verbindlich anzuwenden. Dieser Betrag fasst die damit einhergehenden Neuerungen, Änderungen und Chancen für den Maschinen- und Anlagenbau zusammen.

Die neue EU-Maschinenverordnung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz oder Cybersecurity und berücksichtigt Erkenntnisse aus der Praxis der letzten Jahre.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die neue EU-Maschinenverordnung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz oder Cybersecurity und berücksichtigt Erkenntnisse aus der Praxis der letzten Jahre.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Bereits am 18.04.2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (EU 2023/…) im Europäischen Parlament verabschiedet. Neu ist, dass es eine EU-Maschinenverordnung gibt und keine der gängigen Sprachpraxis zugeordnete „neuen“ EG-Maschinenrichtlinie. Dies ist der EU-Gesetzgebung geschuldet. Eine nationale Umsetzung – wie bei der MRL 2006/42/EG in die 9. ProdSV – wird es nicht mehr geben. EU-Verordnungen werden von der EU verabschiedet und sind nach einer gewissen Übergangszeit direkt verpflichtend anwendbar.

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