Regularien Chancen und Herausforderungen der Ökodesign-Verordnung

Quelle: HBSI 5 min Lesedauer

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Am 18. Juli ist die europäische Ökodesign-Verordnung in Kraft getreten. Sie ist eine der zahlreichen Gesetzgebungen, die die Wirtschaft in Punkto Nachhaltigkeit regulieren. An der HSBI setzen sich Experten aus dem Wirtschaftsrecht im Projekt InCamS@BI mit den Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen auseinander. Sie wissen um die Chancen und Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung.

Mit der jetzt in Kraft getretenen EU-Ökodesign-Verordnung geht u.a. ein Warenvernichtungsverbot von unverkauften Textilien einher. Später wird das Verbot auch auf andere Produktgruppen ausgeweitet.  (Bild:  P. Pollmeier/HSBI)
Mit der jetzt in Kraft getretenen EU-Ökodesign-Verordnung geht u.a. ein Warenvernichtungsverbot von unverkauften Textilien einher. Später wird das Verbot auch auf andere Produktgruppen ausgeweitet.
(Bild: P. Pollmeier/HSBI)

Kreislaufwirtschaftsgesetz, Verpackungsgesetz, Lieferkettenrichtlinie, Green-Claims-Directive, Corporate Sustainability Reporting Directive, Taxonomie-Verordnung und jetzt die EU-Ökodesign-Verordnung – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ändern sich Gesetze in Puncto Nachhaltigkeit in einem atemberaubenden Tempo. An der Hochschule Bielefeld (HSBI) im Projekt InCamS@BI (Innovation Campus for Sustainable Solutions) beschäftigen sich Kristin Maoro und Micha Steiner, Referenten für Wirtschaftsrecht im Projekt, und Prof. Dr. Christiane Nitschke sehr intensiv mit den aktuellen und kommenden Regulierungen.

EU-Ökodesign-Verordnung: Nachhaltige Produktgestaltung

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung stellt den gesetzlichen Rahmen für eine nachhaltigere Produktgestaltung. Das Ziel: eine Kreislaufwirtschaft, in der Produkte dementsprechend langlebiger, ressourcensparender sowie besser reparier- und recycelbarer sind.

Micha Steiner hat sich monatelang im Rahmen seiner jetzt veröffentlichten Masterarbeit mit der Verordnung befasst und kennt die größten Herausforderungen für Unternehmen: „Es ist vor allem die Ungewissheit, was konkret die Anforderungen an die Produkte sein werden. Aktuell bietet die Verordnung nur den Rahmen, während die tatsächlichen Maßnahmen anschließend pro Produktgruppe durch die Europäische Kommission erarbeitet und in delegierten Rechtsakten verabschiedet werden.“ Das macht es für Unternehmen schwierig, sich frühzeitig vorzubereiten und Anpassungen im Produktionsdesign vorzunehmen, was häufig mit langen Vorlaufzeiten verknüpft ist.

Mindestrezyklatanteil erwartet

„Auch auf die Kunststoffbranche, mit der wir im Projekt InCamS@BI zusammenarbeiten, kommen in dem Zusammenhang einige Erschwernisse zu. Vor allem die Verfügbarkeit von hochwertigem Rezyklat ist eine Hürde“, so Steiner. Es ist davon auszugehen, dass für viele Produkte ein Mindestrezyklatanteil festgelegt wird, wodurch die schon jetzt am Markt wenig verfügbaren Rezyklate in deutlich größerer Menge benötigt werden. „Deshalb denke ich, dass die massentaugliche Herstellung von qualitativ hochwertigen Rezyklaten eines der Kernthemen der nächsten Jahre wird“, lautet Steiners Einschätzung.

Der europäische Green Deal: eine Herausforderung

Steiner bringt es auf den Punkt: „Die EU hat sich in den vergangenen Jahren mit dem European Green Deal große Ziele gesetzt und schafft durch Gesetze wie die Ökodesign-Verordnung einen Rahmen, der eingehalten werden muss. Viele der anvisierten Ziele sind aus heutiger Sicht noch eine große Herausforderung, die nur durch technischen Fortschritt und kluge Ideen zu erreichen sind. Die rechtlichen Vorgaben schaffen eine gewisse Dringlichkeit und können dafür sorgen, dass mehr in die Entwicklung nachhaltiger Lösungen investiert wird.“

Prof. Dr. Christiane Nitschke, die seit 20 Jahren Wirtschaftsrecht an der HSBI lehrt und gleichzeitig auf viele aktive Jahre in der Industrie als Syndikusanwältin bauen kann, sieht dies kritischer: „Wir müssen immer die Machbarkeit für die Industrie im Auge haben. Diese wird meiner Einschätzung nach bei der Green-Deal-Gesetzgebung zu wenig mitgedacht, insbesondere im Hinblick auf unseren typischen deutschen Mittelstand. Wir haben viele Familienunternehmen, die in der EU als große Unternehmen gelten, und damit denselben Regeln wie Großkonzernen unterliegen.“

Der Green Deal

Zahlreiche Gesetze in der EU leiten sich aus dem sogenannten Green Deal ab, der die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens zum Ziel hat: Europa soll bis 2050 klimaneutral sein und bereits im Jahr 2030 mindestens 55 Prozent weniger Netto-Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 ausstoßen.
Das Vorhaben und die damit zusammenhängenden Regulierungen sind ein großartiger Erfolg für ein nachhaltiges Europa, aber es gibt Bedenken, ob die Umsetzung für Unternehmen praktikabel sind – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie den klassischen Mittelstand. Ein großer Punkt ist dabei die schiere Vielzahl und Vielfältigkeit der Gesetze, die dabei helfen sollen, den Deal umzusetzen.

Wie Unternehmen sich an der Gesetzgebung beteiligen können

Kristin Maoro hat sich in ihrer 2024 abgeschlossenen Masterarbeit mit der Regulierungsdichte in der EU am Beispiel Nachhaltigkeit unter Beachtung der Einflussmöglichkeiten von Unternehmen auf die Gestaltung von Gesetzgebungen beschäftigt.

Was sperrig klingt, hat einen einfachen Hintergrund: Nachhaltigkeitsgesetzgebungen entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern zumeist in aufwändigen Gesetzgebungsprozessen. Aber wie können diese beeinflusst werden?

Maoro fasst die größten Hebel zusammen: „Unternehmen können sich an Debatten um die Entstehung neuer Gesetze beteiligen, beispielsweise über Verbände oder im Gespräch mit der Politik. Und das sollten sie auch: Denn nur, wenn sie sich so früh wie möglich mit praktischen Beispielen in den Prozess einbringen, können praxisgerechte Ergebnisse erzielt werden.“

Dafür gibt es unter anderem das Portal der EU-Kommission ‚Ihre Meinung zählt‘ und öffentliche Online-Konsultationen.

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Die größten Hürden sind der bürokratische Aufwand, die übermäßige Anzahl an Vorschriften sowie die mangelnde Praxistauglichkeit der Gesetze. Die Unternehmen sind mit der überbordenden Regulierung überfordert. Meiner Ansicht nach sollten sie so verfasst werden, dass sie leichter befolgt werden können.

Kristin Maoro

Eine weitere Barriere, gerade für kleine und mittlere Unternehmen: die finanziellen Mittel. Weltkonzerne haben häufig eigene Büros in Brüssel – kleinere Unternehmen verfügen über geringere Ressourcen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass diese sich in Verbänden organisieren und so ihre Interessen einbringen.

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Über das Transferprojekt InCamS@BI

Innovative Lösungen für den nachhaltigeren Einsatz von Kunststoffen soll das Transferprojekt InCamS@BI an der HSBI entwickeln. In dem fächerübergreifenden Projekt werden Ideen generiert und Lösungen entwickelt, um Kunststoffe und deren Handhabung für eine Kreislaufwirtschaft zu optimieren. Diese Innovationen können durch verschiedene Anreize gefördert werden – einer der Innovationstreiber ist das Recht. Die Experten wissen um die Bedeutung des Wirtschaftsrechts in der Umsetzung der Regulierungen: Eine Innovation kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie den rechtlichen Rahmenbedingungen genügt. „Deshalb ist es so wichtig, diese von Beginn an mitzudenken – und nicht erst am Ende, wenn alles schon entwickelt wurde“, erklärt Christiane Nitschke.

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