Tüv Nord Wie Wasserrutschen sicher bleiben
Bei der anhaltenden Sommerhitze lockt es viele Menschen ins Freibad. Damit die Sicherheit gewährt bleibt, überprüft der Tüv regelmäßig die Wasserrutschen. Wie die Inspektion abläuft, erklärt der Tüv Nord hier im Beitrag.
Anbieter zum Thema

Rund ein Drittel der Deutschen halten sich laut einer Studie von Tomorrow Focus Media an heißen Sommertagen gerne im Freibad auf. Viele Kindern freuen sich besonders auf die Rutschpartie. Damit dieser nichts im Wege steht, müssen Wasserrutschen regelmäßig gewartet und geprüft werden. Die Grundlage dafür bildet die Norm DIN EN 1069:2010. Sie beinhaltet Richtlinien für den Betrieb und die Wartung von Anlagen und hält die dafür nötigen technischen Anforderungen an Wasserrutschen fest. Der Tüv Nord fasst die wichtigsten Punkte kurz zusammen:
Der Prüfzeitraum: Laut Vorgabe müssen Wasserrutschen einmal im Jahr durch eine unabhängige Instanz wie Tüv Nord geprüft werden. Alle drei Jahre ist außerdem eine praktische Prüfung mit ausführlichen Rutschtests erforderlich. Zusätzlich sind Betreiber verpflichtet, ihre Anlagen selbst regelmäßig zu kontrollieren. „Neben einer täglichen Sichtprüfung auf offensichtliche Schäden sollte der Betreiber alle ein bis drei Monate eine ausführliche Inspektion durchführen“, erklärt Frank Rohland, Tüv Nord-Experte.
Das Prüfobjekt: Bei sämtlichen Prüfungen und Inspektionen werden besonders schadensanfällige Stellen unter die Lupe genommen. Dazu gehören unter anderem die Rutschoberfläche, auf der die Rutschfans ins Wasserbecken rutschen, und die Verbindungsstellen, die die einzelnen Bauteile zusammenhalten. Auch die Standsicherheit und mögliche Verschleißerscheinungen oder Roststellen werden kontrolliert. Bei der jährlichen Prüfung durch einen externen Sachverständigen wird darüber hinaus begutachtet, ob die einzelnen Teile vollständig und im Originalzustand sind. „Die Wasserfließmenge ist ebenfalls ein wichtiges Prüfkriterium: Zu wenig Fließwasser kann in ungünstigen Fällen dazu führen, dass die rutschenden Personen zusammenstoßen oder sich Hautverletzungen zuziehen“, ergänzt der Fachreferent.
Das Prüfprotokoll: Die Prüfer halten die Ergebnisse in einem abschließenden Protokoll fest. Mögliche Defizite der Anlage werden mit entsprechenden Bildern dokumentiert. Ergeben sich daraus sicherheitstechnische Bedenken, die Rutsche weiterzubetreiben, wird sie bis auf Weiteres stillgelegt. Der Betreiber erhält dann Zeit, die Mängel zu beheben. In einer erneuten Prüfung wird festgestellt, ob die Anlage wieder zur Nutzung freigegeben werden kann.
Industriedämpfer
Ungedämpftes Freizeitvergnügen im Schwimmbad mit Stoßdämpfern
Arbeitsrecht
Haben Mitarbeiter Anspruch auf Hitzefrei?
Beruf
10 Tipps, wie man im Urlaub abschalten kann
* *Frank Rohland, Tüv Nord-Experte
(ID:45451850)