Verordnung Kurzarbeitergeld soll weiterhin für 24 Monate gelten

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

Der dpa liegt ein Verordnungsentwurf vor, nach dem das Bundesarbeitsministerium die bestehende Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld aufrechterhalten will.

Das Bundesarbeitsministerium will erneut die Zahlungsdauer für Kurzarbeitergeld verlängern. (Bild:  B. Schinksy)
Das Bundesarbeitsministerium will erneut die Zahlungsdauer für Kurzarbeitergeld verlängern.
(Bild: B. Schinksy)

Das Bundesarbeitsministerium will den Zahlungszeitraums für Kurzarbeitergeld auch weiterhin verlängern. Nach dem der dpa vorliegendem Verordnungsentwurf soll es für 24 Monate gezahlt werden können. Das Ministerium begründet diese Idee mit der zu erwartenden unsicheren Entwicklung der Wirtschaft im kommenden Jahr. Besonders die Branchen, deren Umsatz stark vom Export abhängen, wie etwa der deutsche Maschinen- und Anlagenbau, aber auch der Automobilsektor, dürften dadurch mehr Wasser unter den Kiel bekommen, weil sie etwa wegen der US-Zölle am stärksten leiden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verspricht, dass sie um jeden guten Industriearbeitsplatz in Deutschland kämpfen will. Trotz des Investitionspakets von 500 Milliarden Euro seien einige Unternehmen – und vor allem ihre Beschäftigten – in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen. Deshalb soll eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate bis Ende 2026 sehr schnell auf den Weg gebracht werden. Als Arbeitsministerin stehe sie schließlich sowohl an der Seite der Beschäftigten als auch an jener der Unternehmen.

Aktuell seien rund 209.000 Personen in Kurzarbeit. Zum Vergleich: Vor Ausbruch der Corona-Pandemie im September 2019 waren es rund 75.000. Rund 76 Prozent der Betroffenen sind im verarbeitenden Gewerbe tätig – mit Schwerpunkten auf den Maschinenbau und der allgemeinen Herstellung von Metallerzeugnissen. Die bisherige Verlängerung läuft zum 31. Dezember 2025 aus.

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