Technische Dokumentation Mobilen Zerkleinerer risikolos nutzen
Betriebsanleitungen weisen vor allem auf alle vorhandenen Restgefahren hin. Doppstadt Calbe hat eine Risikobeurteilung für seine Maschinen und Anlagen durchführen lassen, um sich vor teuren Haftungsrisiken zu schützen.
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Die Betriebsanleitung ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit von Maschinen. Sie muss den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. „Die einfache, problemlose und wartungsfreundliche Anwendung und ein effizientes Kosten-Nutzen-Verhältnis unserer Produkte steht bei uns im Vordergrund“, fasst Dipl.-Ing. Horst Berger, Leiter der Konstruktion und Entwicklung bei Doppstadt Calbe, zusammen. „Wir bieten fast die gesamte mobile Produktpalette auch als Komponenten für den Anlagenbau an. Im Bereich der Umwelt- und Recyclingtechnik sowie der Separation stellen wir Trommelsiebmaschinen und Sortierhäuser her. Für die professionelle Zerkleinerung stehen Vor- und Feinzerkleinerer zur Verfügung. Für die Bioaufbereitung werden unsere Mischer und Umsetzer verwendet. Spezialtechnik und Zubehör runden das Angebot ab. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die technische Dokumentation“, erläutert Horst Berger. Seit 2007 arbeitet das Unternehmen mit dem Dienstleistungsunternehmen Kothes! Technische Kommunikation zusammen. „Es ist uns grundsätzlich wichtig, dass unsere Betriebsanleitungen weltweit allen rechtlichen Anforderungen entsprechen und die heute notwendigen Risikobeurteilungen fachgerecht durchgeführt werden“, sagt der Konstruktions- und Entwicklungsleiter. Speziell bei den komplexen Richtlinien für den nordamerikanischen Markt ist die Zusammenarbeit vorteilhaft. Das Dienstleistungsunternehmen hat im Jahr 2008 beispielsweise die Betriebsanleitung des mobilen Zerkleinerers nach den speziellen Vorgaben des US-Markts aufbereitet. Als technische Konsequenz ist eine Zweihandbedienung eingeführt worden, die den Nutzern eine noch sichere Handhabung ermöglicht.
Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 14121-1 durchgeführt
Im Anschluss erstellte der Dienstleister Risikobeurteilungen für mehrere Maschinen. Dabei übernimmt Kothes! für die normgerechte und richtlinienkonforme Ausführung der Risikobeurteilung die Verantwortung. „Wir können heute bei unseren Maschinen schwarz auf weiß nachweisen, dass sie sicher sind“, so der Konstruktions- und Entwicklungsleiter. Diesen Nachweis erbringt die Risikobeurteilung, die der Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen grundsätzlich durchführen und anschließend zehn Jahre aufbewahren muss. Bei der fachgerechten Durchführung einer Risikobeurteilung werden systematisch alle Gefahrenstellen ermittelt und die damit verbundenen Risiken bewertet. Hieraus ergeben sich je nach Art und Schwere der Gefährdung Rückschlüsse auf konstruktive Veränderungen, Sicherheitseinrichtungen oder Warnhinweise zur Minimierung der Risiken für den Anwender. Die DIN EN ISO 14121-1 gibt dabei die formalen Kriterien zur Durchführung der Risikobeurteilung vor. Fehlt eine Risikobeurteilung oder ist sie mangelhaft, fällt es spätestens dann auf, wenn ein Unfall passiert oder bei einer routinemäßigen Kontrolle der Marktaufsichtsbehörden. Die behördlichen Stellen können jederzeit die Herausgabe der Risikobeurteilung fordern, um festzustellen, ob das Sicherheitskonzept dem Stand der Technik entspricht. Fehlt sie, kann alleine das der Auslöser dafür sein, dass die Behörden die Maschine vom Markt nehmen. Das führt in jedem Fall zu hohen Kosten und nicht selten auch zu strafrechtlicher Verfolgung.
Risikobeurteilung als Grundlage für Bedienungsanleitungen
Dienstleistungsunternehmen wie Kothes! beachten bei der Erstellung einer Risikobeurteilung die folgende rechtliche und normative Grundlagen: die neue DIN EN ISO 12100 „Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“. Sie ersetzt die Normen: EN ISO 12100-1:2003; EN ISO 12100-2:2003; EN ISO 14121-1:2007. Diese alten Normen dürfen noch bis zum 30.11.2013 angewendet werden. Praktisch hat das jedoch kaum eine Auswirkung, da die alten Normen in der neuen 12100 lediglich zusammengefasst wurden. Mit dem Endexemplar der Risikobeurteilung erhält der Kunde zusätzlich die inhaltlich vorbereitete Konformitätserklärung nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Übrigens: Eine Risikobeurteilung eignet sich auch als Basis, um Betriebs- oder Bedienungsanleitungen zu erstellen. Denn hier ist alles zu finden, was der Technische Redakteur in puncto Sicherheit zu beachten hat.
Das Unternehmen Doppstadt hat eine von Kothes! geleitete eintägige Veranstaltung zum Thema „neue Maschinenrichtlinie“ durchgeführt. Ziel der Veranstaltung war, den mobilen Zerkleinerer DW 3060 als konkreten Fall einer Risikobeurteilung gemäß der neuen Maschinenrichtlinie zu unterziehen. Die neue Maschinenrichtlinie ist seit dem 29. Dezember 2009 ohne Übergangsfrist in Kraft. Doch noch sind viele Unternehmen von der erforderlichen Klarheit weit entfernt, wer bei der Umstellung welche konkreten Schritte vorzunehmen hat: Welche Produkte fallen unter den präzisierten Geltungsbereich oder zählen zu den Ausnahmen nach der neuen Richtlinie? Dazu kommt der Themenbereich „unvollständige Maschinen“. Er bringt für den Hersteller sowie den sie verbauenden Maschinen- oder Anlagenbauer konkreten Handlungsbedarf mit sich. Eine weitere Rolle spielt das Thema technische Unterlagen. Hier wurde präzisiert, welche technischen Unterlagen unter die Aufbewahrungspflicht der Hersteller von Maschinen wie auch von unvollständigen Maschinen fallen. Weitere Schwerpunkte widmen sich den Themen Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung, CE-Bevollmächtigung sowie der Sicherheit. (jus)
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