Künstliche Intelligenz EU für strengere Regelung von KI-Anwendungen

Quelle: dpa 3 min Lesedauer

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Die Anwendung von künstlicher Intelligenz soll strengeren Regeln unterworfen werden, wie jetzt im Rahmen des sogenannten AI Act festgelegt wurde. Die Kreativität soll aber nicht leiden.

Die EU hat am Freitag letzter Woche das erste KI-Gesetz auf den Weg gebracht. Demnach sollen KI-Anwendungen je nach Gefährdungspotenzial in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Basistechnologien sollen aber unberührt bleiben.(Bild:  peshkova - stock.adobe.com)
Die EU hat am Freitag letzter Woche das erste KI-Gesetz auf den Weg gebracht. Demnach sollen KI-Anwendungen je nach Gefährdungspotenzial in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Basistechnologien sollen aber unberührt bleiben.
(Bild: peshkova - stock.adobe.com)

Für den Einsatz von künstlicher Intelligenz sollen in der EU künftig strengere Regeln gelten. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten verständigten sich Ende letzter Woche in Brüssel nach langen Verhandlungen auf entsprechende Regeln, wie es heißt. Nach Angaben des EU-Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz.

Zur Erinnerung: künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens (Machine Learning), bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus eigene Schlussfolgerungen zieht. Entsprechende mathematische Algorithmen helfen dabei. KI wird außerdem schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Auch im Rahmen von selbstfahrenden Autos versucht KI, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

Lange keine Einigung im AI Act möglich

Die EU-Kommission hatte das Gesetz bereits im April 2021 vorgeschlagen. Demnach sollen KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. Die Hoffnung ist, dass die Regeln weltweit Nachahmer finden. Zuletzt wären die Verhandlungen allerdings fast gescheitert! Und zwar an der Frage zur Regulierung von sogenannten Basismodellen. Das sind sehr leistungsfähige KI-Modelle, die mit einem breiten Satz an Daten trainiert wurden. Sie können die Grundlage für viele andere Anwendungen sein. Dazu zählen etwa GPT (Generative Pre-Trained Transformers). Deutschland, Frankreich und Italien hatten zuvor gefordert, dass nur konkrete Anwendungen von KI reguliert werden sollten, nicht aber die Basistechnologie an sich. Aber auch die geplanten Regeln zur Gesichtserkennung durch KI, etwa zu Zwecken der Nationalen Sicherheit, sorgten für Streit, wie es heißt.

Europa sendet mit dem AI Act ein klares Signal in die Welt: Künstliche Intelligenz muss sicher sein. Die Technologie darf Menschen nicht gefährden oder benachteiligen.

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer TÜV-Verband

Gemischte Gefühle zum AI Act

Der TÜV-Verband begrüßt die Einigung der EU-Mitgliedsstaaten auf eine europäische KI-Verordnung. „Europa sendet mit dem AI Act ein klares Signal in die Welt: Künstliche Intelligenz muss sicher sein. Die Technologie darf Menschen nicht gefährden oder benachteiligen", stellt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, klar. Die in der KI-Verordnung verankerte risikobasierte Regulierung sei ein pragmatischer Ansatz für eine komplexe Technologie. Künftig müssen KI-Anwendungen je nach Risiko, das von ihnen ausgeht, also unterschiedlich hohe Anforderungen erfüllen. Ausdrücklich positiv bewertet der TÜV-Verband, dass auch besonders leistungsstarke KI-Basismodelle nicht von der Regulierung ausgenommen sind. Dazu gehört auch sogenannte „Allzweck KI“ (General Purpose AI) wie Chat GPT (GPT-4). Leistungsstarke Allzweck-KI-Systeme müssten in Zukunft grundlegende Sicherheits- und Transparenzanforderungen erfüllen. Das schaffe Vertrauen für die Nutzenden und erhöhe die Rechtssicherheit für professionelle Anwender, die auf Basis solcher General Purpose AI eigene innovative KI-Anwendungen entwickeln. Bühler abschließend: „Die Europäische Union ist mit der Einigung auf den AI Act der erste Wirtschaftsraum der Welt, der ein Ökosystem für sichere und vertrauenswürdige KI schafft.“

Weniger positiv bewertet ECO – Verband der Internetwirtschaft e. V. die beschlossene Form des AI Act. "Ich bedaure insbesondere, dass es Deutschland, Frankreich und Italien nicht gelungen ist, sich mit ihrem Code-of-Conduct-Ansatz bei der Regulierung von Foundation Models und generativer KI gegen das Europäische Parlament durchzusetzen", konstatiert Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. Durch den Verzicht auf ein vollständiges Verbot biometrischer Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum provoziere man in der Bevölkerung einen Vertrauensverlust im Zusammenhang mit KI. Das könne die Akzeptanz gegenüber neuen digitalen Technologien weiter schwächen. In der nun beschlossenen Form sieht Süme im AI Act eine "vertane Chance für die Aktivierung eines innovativen KI-Ökosystems in Europa".

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