Kreislaufwirtschaft Digitaler EU-Produktpass für Batterien
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Ab Februar 2027 benötigen alle neu in der EU auf den Markt gebrachten Traktionsbatterien, Batterien von Zweirädern und Industriebatterien über 2 kWh Kapazität einen digitalen Batteriepass. Das Battery-Pass-Konsortium entwickelt inhaltliche und technische Rahmenwerke und Empfehlungen für seine Umsetzung.
Batterien sind der Schlüssel für den Übergang zu klimafreundlicher Mobilität und den breiten Einsatz erneuerbarer Energien. Als wesentliche Komponente des Elektrofahrzeugs müssen sie nachhaltig produziert, genutzt und aufwandsarm in den Materialkreislauf zurückgebracht werden. Es gilt, den Lebenszyklus des gesamten Batteriesystems so weit wie möglich zu verlängern sowie die eingesetzten Rohstoffe, Materialien und Komponenten nach Erstnutzung wiederzuverwenden. Hinzu kommt die Schaffung transparenter Lieferketten von den Rohstoffen bis zur Montage der Batterie. Auch müssen Hersteller künftig sämtliche Emissionen dokumentieren, die bei der Herstellung, Nutzung sowie Entsorgung ihrer Produkte entstehen.
Verpflichtende Verordnung
Die neue EU-Batterieverordnung fordert ab Februar 2027 verpflichtend für alle Traktionsbatterien, Batterien von Zweirädern und Industriebatterien über 2 kWh Kapazität einen digitalen EU-Batteriepass, der diese Ambitionen unterstützen soll. Dies betrifft auch LMT-Batterien (light means of transport), die in E-Bikes und E-Rollern verbaut sind.
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