Safety Was ist Maschinensicherheit? Definition, Normen & Beispiele
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Maschinensicherheit ist die Grundlage für eine sichere Zusammenarbeit von Mensch und Maschine. In unserem Artikel erklären wir, auf was bei Safety zu achten ist und wie Maschinensicherheit umgesetzt wird.

Das grundlegende Regelwerk zur Gestaltung einer sicheren Maschine ist die Maschinenrichtlinie. Sie ist europaweit gültig und gibt eine Reihe von Anregungen vor, bei deren Befolgung eine maximale Sicherheit der Maschine erreicht werden kann.
Für das Inverkehr-Bringen einer neuen Maschine in Europa ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Hersteller können sich die CE-Kennzeichnung selbst ausstellen, müssen damit aber garantieren, dass sie ihre Maschine gemäß den Grundsätzen der Maschinenrichtlinie konstruiert haben. Somit – obwohl offiziell kein Gesetz – müssen sich Unternehmen in Europa an die Maschinenrichtlinie halten. Offiziell in Paragraphen festgeschrieben wurde sie schließlich durch die 9. Produkt-Sicherheits-Verordnung. Diese schreibt mit dem Stichtag des 29.12.2009 die Befolgung der Maschinenrichtline bei der Neukonstruktion von Maschinen und Anlagen vor.
Hinweis: Die neue EU-Verordnung Maschinen (MVO) steht in den Startlöchern: Ihr Text wird voraussichtlich gegen Ende des 2. Quartals 2023 veröffentlicht werden und nach einer Übergangsfrist von 42 Monaten in Kraft treten. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG).
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Maschinensicherheit
TÜV-Verband begrüßt neue EU-Maschinenprodukteverordnung
Wann ist eine Maschine sicher?
Eine Maschine gilt dann als sicher, wenn in ihrem regulären Gebrauch und bei einer vernünftigerweise anzunehmenden Fehlanwendung keine Gefahr ausgehen kann.
Fehlanwendungen oder Fehlbedienungen müssen daher in irgend einer Weise von der Maschine aufgefangen werden. Gegen grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Fehlbedienung muss eine Maschine nicht zwingend abgesichert werden. Als Gefahren gelten:
- Mechanische Gefahren: Offene, sich bewegende Bauteile
- Elektrische Gefahren: Spannungsführende Bauteile
- Thermische Gefahren: Heiße oder kalte Bauteile bzw. Exposition heißer oder kalter Dämpfe und Flüssigkeiten
- Gefahr durch Lärm: Prozesse, die zu Kommunikationsstörungen, Stress oder Gehörschäden führen
- Gefahr durch Schwingungen: Stolpergefahr, Ermüdungsbrüche
- Gefährdungen durch Strahlung: Verbrennungen durch UV oder IR-Licht, radioaktive Strahlen
- Gefährdungen durch Materialien und Substanzen: Kontakt mit giftigen Metallen oder Chemikalien
Seminar-Tipps der Redaktion:
Weiterbildung im Bereich Maschinensicherheit
Bei der Planung, Herstellung und dem Betrieb von Maschinen und Anlagen hat Sicherheit stets oberste Priorität. Hierfür wurde eine Vielzahl verbindlicher Richtlinien und Verordnungen sowie Empfehlungen in Form von Normen festgelegt, die regelmäßig aktualisiert werden. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben und nicht den Überblick verlieren, bieten wir im Bereich Maschinensicherheit verschiedene Online-Seminare an:
Sicherer Umbau von Maschinen und Anlagen
So unterziehen Sie Maschinen und Anlagen einem normengerechten Retrofit. [mehr...]
EN ISO 20607: Die neue Norm für Betriebsanleitungen im Maschinen- & Anlagenbau
Texte zielgruppengerecht aufbereiten und Haftungsrisiken vermeiden: So schreiben Sie CE-konforme Manuals. [mehr...]
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA
Alles, was Sie rund um das Inverkehrbringen von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln in den USA wissen müssen. [mehr...]
CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie
Ein Leitfaden zur normengerechten Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. [mehr...]
Alle Infos zu den Maschinensicherheits-Seminaren sowie Termine finden Sie unter akademie.vogel.de
Safety-Konzept umfasst alle Lebensphasen
Zum normalen Lebenszyklus einer Maschine gehören die Schritte
- Antransport
- Aufbau
- Inbetriebnahme
- Regelbetrieb
- Wartung und Reparatur
- Stillsetzung
- Abbau
- und Entsorgung.
Ein Safety-Konzept umfasst alle diese Lebensphasen. Maschinensicherheit geht deshalb weit über den normalen Regelbetrieb hinaus, die funktionale Sicherheit gilt auch für alle anderen Zustände einer Maschine.
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Wie man Gefährdungen feststellt
Um Gefahren an einer Maschine so früh wie möglich festzustellen, muss die Beurteilung der oben genannten Risiken ein Teil des Konstruktionsprozesses werden. Zwar steht die offizielle und protokollierte Risikobeurteilung am Ende der Konstruktionsphase und kurz vor der Markteinführung des Geräts. Jedoch ist die Beurteilung der Maschinensicherheit schon lange vorher möglich. Die heute verfügbaren Simulationsprogramme und das schnelle 3D-Druck-Prototyping machen es bereits in der Planungsphase möglich, potentielle Gefahren zu erkennen. Die Beurteilung der Maschinensicherheit ist damit eine Aufgabe für alle Beteiligten.
Eine Maschine soll einen bestimmten Zweck erfüllen, und dieser Zweck bringt häufig Gefährdungen mit sich, die nicht zu vermeiden sind. Ein Hammer beispielsweise dient dazu, einen harten Schlag auszuführen – demzufolge kann man sich mit diesem Werkzeug natürlich verletzen. Würde man nun den Hammer aus Schaumstoff fertigen, wäre das Verletzungsrisiko zwar ausgeschlossen, das Werkzeug hätte aber seine Funktion verloren. Ähnliches gilt für Maschinen und Anlagen aller Art: Bei allem Wunsch nach maximaler Maschinensicherheit darf der eigentliche Zweck der Maschine nicht in Frage gestellt werden.
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Podcast Maschinensicherheit
Die 5 häufigsten Fehler bei der Risikobeurteilung
Aufgabe der Risikobeurteilung ist nun, einen Kompromiss zwischen der Funktion und Aufgabe der Maschine und einer ausreichenden Maschinensicherheit herzustellen. Das Ziel der Risikobeurteilung ist deshalb nicht das Ausschließen sämtlicher noch so geringer Gefahren, sondern das Senken der Risiken auf ein akzeptables Niveau.
Die fünf Phasen der Maschinensicherheit
1. Phase: Die Grenzen der Maschine feststellen
Bevor ein Safety-Konzept und eine Risikobeurteilung vorgenommen werden kann, müssen alle technischen Grenzen der Maschine bekannt sein. Das beginnt mit den Eckdaten im Ruhezustand: Das Gewicht, die Maße, die Spannungsversorgung und die Betriebsstoffe der Maschine. Je nach eingesetzten Betriebsstoffen schreiben deren Hersteller bereits den Umgang damit vor, was bei der Entwicklung des Safety-Konzepts hilfreich sein kann.
Neben den Grunddaten für die Maschine sind ihre Werte im Betrieb zu ermitteln. Dazu gehören unter anderem die Schall-, Abgas- und Strahlungsemissionen, Schwingungen, die Arbeitsgeschwindigkeit, wirkende Kräfte und Bewegungsrichtungen. Diese Werte müssen in der Regel als IST-Werte vor der Beurteilung der Maschinensicherheit angenommen werden. Ein Eingriff in die technischen Möglichkeiten der Maschine ist bei allem Wunsch nach dem optimalen Safety-Konzept in der Regel nicht wirtschaftlich sinnvoll.
2. Phase: Mögliche Gefährdungen feststellen
Von einer Maschine kann im Ruhezustand bereits eine Gefahr ausgehen, beispielsweise durch spitze Kanten oder offen zugängliche Stromleitungen. Die meisten Gefahren gehen von der Maschine jedoch in der Regel im Betrieb aus: Produktionsmaschinen führen Bewegungen mit großer Kraft aus, die gefährlich werden können, Zerspanungsmaschinen produzieren umherfliegende Späne und ähnliches.
3. Phase: Mögliche Gefährdungen einschätzen
Manche Gefahren einer Maschine geschehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Safety-Konzept muss jedoch eine „vernünftigerweise anzunehmende Fehlbedienung“ in ihre Überlegungen zur Maschinensicherheit mit einbeziehen. Je höher eine Gefahr eingeschätzt wird, desto mehr verschiebt sich deren Abmilderung in Richtung funktionale Sicherheit.
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Safety
Funktionale Sicherheit in der Konstruktion garantieren
4. Phase: Geeignete Maßnahmen zur Risikominderung beschreiben
Aufgabe der mit der Risikobeurteilung beauftragten Person ist nun, Vorschläge zum Mindern der festgestellten und eingeschätzten Gefährdungen zu machen. Je detaillierter und besser begründeter die Maßnahmen sind, desto eher kann mit einer Akzeptanz des Safety-Konzepts bei den weiteren Beteiligten gerechnet werden.
5. Phase: Umgesetzte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren
Eine umgesetzte Maßnahme muss ihre Wirksamkeit beweisen. Wenn alle umgesetzten Maßnahmen die Risiken der Maschine hinreichend gemindert haben, hat das Safety-Konzept funktioniert. In der Praxis geschieht dies in drei Stufen:
Funktionale Sicherheit durch dreistufiges Safety-Konzept
Die Grundnorm für Maschinensicherheit ist die DIN ISO 12100. Auf ihr baut die Maschinenrichtlinie auf. Die DIN ISO 12100 beschreibt ein dreistufiges Konzept zum Erreichen der maximalen Maschinensicherheit.
1. Stufe des Safety-Konzepts: Funktionale Sicherheit in der Konstruktion
Als „Funktionale Sicherheit“ wird der Teil des Safety-Konzepts beschrieben, der für den normalen Gebrauch der Maschine gilt. Maschinensicherheit muss daher in erster Linie den Nutzer während seiner ganz normalen Anwendung des Geräts schützen. Sofern wirtschaftlich und ergonomisch möglich, soll deshalb bereits konstruktiv alles dafür getan werden, möglichst viele Gefahren auszuschließen.
2. Stufe vom Safety-Konzept: Abschirmen von Gefahren
Ist aus Gründen von Ergonomie und Wirtschaftlichkeit eine bestimmte, besonders sichere Konstruktion nicht möglich, greift die zweite Stufe. Um auch bei weniger sicheren Lösungen noch die maximale Maschinensicherheit herstellen zu können, muss eine Gefahrenstelle abgeschirmt werden. Dem Konstrukteur stehen hierfür zahlreiche Möglichkeiten offen.
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Definition
Was ist eigentlich ein Not-Aus und Not-Halt?
3. Stufe vom Safety-Konzept: Warnung vor Gefahren und Anweisungen ihrer Vermeidung
Erst wenn die Maschinensicherheit nicht durch konstruktive Vorentscheidungen oder Abschirmungen hergestellt werden kann, greift die dritte Stufe des Safety Konzepts. Nicht auszuschließende Gefahren müssen deutlich benannt, beschrieben und einheitlich kommuniziert werden. Je nach Ausmaß der Gefahr genügt deren Beschreibung nicht als Erwähnung oder Warnhinweis in der Betriebsanleitung. Auch an der Maschine selbst muss durch eine einheitliche, nachvollziehbare und deutlich sichtbare Beschilderung eine potentielle Gefahr benannt werden.
Die dritte Stufe vom Safety-Konzept darf jedoch niemals die ersten beiden ersetzen. Es genügt nicht, auf eine Gefahr hinzuweisen um im Sinne der Maschinenrichtline eine funktionale Sicherheit herstellen zu können. Maschinensicherheit bedeutet, dass die Maschine sicher ist - und nicht, dass sie erst durch die Lesekompetenz und die kognitiven Fähigkeiten eines potentiellen Anwenders ein ausreichendes Safety-Konzept erreicht.
Beispiel für das dreistufige Safety-Konzept
Am Beispiel einer Hebebühne soll die Umsetzung der Maschinensicherheit im Sinne von Maschinenrichtlinie und DIN ISO 12100 beschrieben werden. Eine Hebebühne ist ein stationäres Gerät zum Anheben von Lasten. Sie besteht aus einer Plattform oder zwei Trägern, welche eine hohe Last auf eine bestimmte Höhe anheben soll. Dazu stehen verschiedene Konzepte zur Verfügung.
Die Hauptgefahr bei einer Hebebühne besteht darin, dass sie in ihrer Funktion versagt, also die Last schlagartig ablässt. Dies kann bei Hebebühnen geschehen, die mit Umlenkrollen und Seilwinden oder hydraulisch funktionieren. Die Seile können reißen oder die Hydraulik undicht werden. Möchte man die maximale funktionale Sicherheit erreichen, würde sich hier eine Schraubmechanik als Grundkonstruktion anbieten. Bei langen, sich drehenden Gewindestangen ist ein schlagartiges Versagen mit anschließendem Absturz der Hebebühne konstruktiv ausgeschlossen.
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Diese Schraubmechanik ist jedoch nur auf zwei Wegen umsetzbar: Bei einer vertikalen Bauweise müssen tiefe Löcher in den Boden gebohrt werden. Bei einer horizontalen Bauweise ist die Verschraubung mit einer Scherenmechanik verbunden. Beides bringt wieder konstruktive Nachteile mit sich, welche die Umsetzung erschweren. Außerdem ist diese Lösung extrem reparaturanfällig.
Die preiswerteste Lösung sind daher die Hubseile mit Umlenkrollen und hydraulischer Unterstützung. Diese bringen zwar die benannte Gefahr mit sich. Mit einer Absturzbremse werden Folgeschäden aber verhindert. Die Bremse dient damit als Abschirmung einer erkannten und definierten Gefahr. Einhausungen, welche die Hubmechanik gegen Zugriff schützen, gelten ebenfalls dazu.
Damit die Hebebühne aber möglichst niemals ausfällt, ist bei dieser Lösung eine intensive Wartung notwendig. Diese sieht in der Regel eine gründliche und regelmäßige Schmierung vor. Besonders belastete Bauteile wie beispielsweise die Hubseile oder die Umlenkrollen müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Beides muss im Wartungsplan und damit der Dokumentation benannt werden – was schließlich die dritte Stufe vom Safety-Konzept zum Erreichen der rechtskonformen Maschinensicherheit bedient.
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Safety
Wie Safety in Zeiten von Industrie 4.0 die Produktivität steigern kann
Wer nimmt Risikobeurteilungen vor?
Die Aufgabe, Risikobeurteilungen vorzunehmen, wird vom Unternehmer zugewiesen. Die ausgewählte Fachkraft muss über die notwendigen Qualifikationen beurteilen. Bei Ingenieuren und Technikern ist die Risikobeurteilung zwar ein Teil der Ausbildung. Es ist dennoch empfohlen, durch entsprechende Lehrgänge die Qualifikation zur Risikobeurteilung und Entwicklung eines Safety-Konzepts zu erwerben. Die Industrie- und Handelskammern bieten zu diesem Zweck den Lehrgang zum „Maschinenbeauftragten“ an. Bei diesem ist jedoch ein akademischer Grad nicht zwingend erforderlich. Auch Facharbeiter können sich zum Maschinenbeauftragten weiter bilden lassen.
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Risikobeurteilung
Die Risikobeurteilung als Schnittstelle verstehen
Bei jeder durchgeführten Maßnahme zum Umsetzen des Safety-Konzepts werden wieder neue Normen und Regeln berührt. Es gilt, die Maschinensicherheit nicht nur für den Augenblick der Übergabe, sondern für ihre gesamte Lebensdauer herzustellen.
Rechtskonforme Betriebsanleitungen herstellen
Die Betriebsanleitung ist bis heute in vielen Unternehmen das Stiefkind der Konstruktion. Sie bilden jedoch das letzte Glied in der Maschinensicherheit und sollten daher nicht vernachlässigt werden. Inzwischen gibt es zahlreiche Normen und Regeln für das Erstellen rechtssicherer Betriebsanleitungen. Eine gute Hilfe dazu ist der TEKOM-Leitfaden.
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Normen
Neue EN ISO 20607 nennt Gestaltungsgrundsätze für Betriebsanleitungen
In den letzten zwanzig Jahren hat sich das Berufsbild des technischen Redakteurs etabliert. Die speziell geschulten Spezialisten sind mit allen Aspekten von Safety-Konzepten, Maschinensicherheit und funktionale Sicherheit vertraut. Es ist dringend empfohlen, dem Erstellen der rechtskonformen Betriebsanleitung einen großen Stellenwert einzuräumen. Sie verhindert Fehlbedienungen und warnt vor Gefahren. Falls sich im eigenem Unternehmen keine geeigneten Fachkräfte für diese Aufgabe abstellen lassen, sollte sie an geeignete Dienstleister ausgelagert werden. Es ist besser, einem Dienstleister zu vertrauen als aus Unkenntnis eine schlechte und nicht funktionierende Betriebsanleitung zu erstellen. Nur so kann Safety allumfassend gewährleistet sein.
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