Die britische Regierung hat Ende 2022 die Frist verlängert, bis zu der Produkte mit CE-Kennzeichnung bis auf wenige Ausnahmen ins Vereinigte Königreich eingeführt werden dürfen. Die neue Frist läuft bis zum 31.12.2024.
Die Hersteller haben noch bis Ende 2024 die Wahl, ihre Produkte mit der CE- oder bereits mit der neuen UKCA-Kennzeichnung nach Großbritannien einzuführen.
Ursprünglich sollte die Frist für das Einführen von Produkten mit CE-Kennzeichen nach Großbritannien zum 1. Januar 2023 enden. Sie wurde nun bis einschließlich dem 31.12.2024 verlängert. In diesem Zeitraum steht es Herstellern weiterhin frei, ihre Produkte mit der CE- oder bereits mit der neuen UKCA-Kennzeichnung nach Großbritannien einzuführen.
Frist wurde zum zweiten Mal verlängert
Die bisherige Regelung: Bis zum 1. Januar 2023 durften Hersteller Maschinen oder Maschinenkomponenten mit CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätsbewertung unter bestimmten Voraussetzungen auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Allerdings wurde bereits im Jahr 2021 die Frist zur Anwendung der CE-Kennzeichnung von Produkten zur Einfuhr ins Vereinigte Königreich, die ganz ursprünglich am 31.12.2021 enden sollte, bis zum 31.12.2022 verlängert.
Nach dem Brexit wurde ein nationales britisches Konformitätsbewertungsverfahren etabliert, ein eigenes Konformitätszeichen namens United Kingdom Conformity Assessment – UKCA ist eingeführt. Dieses Verfahren bezieht sich auf nationale UK-Gesetze und nicht mehr auf EU-Richtlinien.
Pflichten unabhängig von der Konformitätskennzeichnung
Hersteller dürften von der neu gewonnenen Zeit profitieren. Allerdings haben die bürokratischen Belastungen mit dem Brexit spürbar zugenommen. Wer als Hersteller Produkte ins Vereinigte Königreich einführen möchten muss unabhängig von der Konformitätskennzeichnung verpflichtend zumindest einen Bevollmächtigen (Authorised Representative) mit Sitz im Vereinigten Königreich als Kontaktadresse für die englischen Marktaufsichtsbehörden bestellen und benennen. Werden Kontrollen durchgeführt, besteht große Gefahr, dass Lieferungen abgewiesen werden, sollte der Hersteller nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben.
Nach Ablauf der nun erneut verlängerten Frist soll nach dem 1. Januar 2025 nur noch das UKCA-Zeichen anerkannt werden. Allerdings ist es Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2027 erlaubt, die UKCA-Kennzeichnung und Informationen über den Importeur von Produkten auf einem Begleitdokument oder Etikett anzugeben.
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