Mit dem Filament iglidur I190 sollen sich verschleißfeste Sonderteile wie Gleitlager mit einer mechanischen Biegefestigkeit von 80 MPa drucken lassen.
(Bild: Igus)
Mit dem neuen Werkstoff sollen hochbelastbare Bauteile in Sonderabmessungen schnell und kostengünstig herstellbar sein. Laut Igus zeichnet sich iglidur I190 vor allem durch seine hohe Festigkeit aus, sodass selbst filigrane Strukturen im gedruckten Bauteil stabil sind. Ebenso eigne sich das Material auch für die Konstruktion von Gleit-Komponenten in Multi-Material-Bauteilen, da es sich sehr gut mit hochsteifen Materialien verbinde. Das neue schmiermittelfreie Filament soll sich auf allen handelsüblichen geschlossenen 3D-Druckern mit einer beheizbaren Druckplatte verarbeiten lassen. Die gedruckten Teile seien bis zu 90 °C einsatzbereit, heißt es.
Langlebigkeit unter Beweis gestellt
Im Test trat ein gedrucktes iglidur I190 Lager gegen additiv gefertigte Lager aus ABS und Polyamid und gegen gedrehte und gespritzte Lager aus POM und Nylon an.
(Bild: Igus)
Laut Igus hat der neue Werkstoff im hauseigenen Testlabor seine Langlebigkeit bewiesen. Hier trat ein 3D-gedrucktes iglidur I190 Gleitlager sowohl gegen additiv gefertigte Lager aus ABS und Polyamid, als auch gegen gedrehte und gespritzte Lager aus POM und Nylon an. Das Ergebnis: Das gedruckte igus Lager war bis zu 50-mal abriebfester als die Lager aus Standardkunststoffen. Und auch im internen Wettbewerb konnte iglidur I190 mit 80 zu 46 MPa gegen das lebensmittelkonforme iglidur I150 Filament in Sachen Biegefestigkeit punkten.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.